Morgens auf dem Weg zur Arbeit zählt meistens jede Minute. Doch wer nur ein kleines Loch von der vereisten Autoscheibe frei kratzt, muss schon mit einem Bußgeld rechnen. Mehr...

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Die Sünden beim Eiskratzen
Mit den Minusgraden hält ein ungeliebtes Winterritual Einzug: das Freikratzen vereister oder zugeschneiter Autoscheiben. Niemand kratzt gern lange Eis. Doch falsches Verhalten auf winterlichen Straßen kann teuer werden.
Lästiges Eiskratzen abzukürzen, indem man den Motor im Stand "warmlaufen" lässt, lohnt sich nicht und ist gesetzlich auch verboten. Wer weder auf Nachbarn noch auf die Umwelt Rücksicht nimmt, kann wegen unnötigen Lärms und Abgasbelästigung gebührenpflichtig verwarnt und mit einer Geldbuße von zehn Euro belegt werden.
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, so ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Autofahrer, die ohne Licht unterwegs sind, riskieren nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg (innerhalb von Ortschaften bis zu 35 Euro, außerorts 40 Euro und drei Punkte).
Quelle: Cosmo direkt/ADAC/ml



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