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Ratgeber: So kratzen Sie ihre Autoscheiben frei 

Auto & Winter: Die Sünden beim Eiskratzen

Morgens auf dem Weg zur Arbeit zählt meistens jede Minute. Doch wer nur ein kleines Loch von der vereisten Autoscheibe frei kratzt, muss schon mit einem Bußgeld rechnen. Mehr...

© dpa

Die Sünden beim Eiskratzen

Mit den Minusgraden hält ein ungeliebtes Winterritual Einzug: das Freikratzen vereister oder zugeschneiter Autoscheiben. Niemand kratzt gern lange Eis. Doch falsches Verhalten auf winterlichen Straßen kann teuer werden.

Freie Sicht

Schnee oder Sonne?

So wird das Wetter

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) reicht es nicht aus lediglich ein kleines Guckloch frei zu kratzen. Windschutzscheibe und Seitenfenster immer so weit von Schnee und Eis befreien, dass der Blick auf die Straße uneingeschränkt ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von zehn Euro, mit Unfallfolge sogar von 35 Euro. Darüber hinaus kann der Kaskoversicherer im Schadensfall die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. 

Don'ts beim Eiskratzen

  • Vom gängigen Trick mit kochendem Wasser die Scheibe zu enteisen ist abzuraten. Das kann zwar einige Male funktionieren, aber durch den Temperaturschock können die Scheiben Risse bekommen.

  • Beheizbarer Eiskratzer: Der Einsatz ergibt, laut ADAC wenig Sinn, da der Kratzer nicht warm genug wird, um das Eiskratzen wirklich zu beschleunigen. Auch wenn er tatsächlich in kürzester Zeit auf höchste Temperaturen kommen würde, wäre ein solches Produkt nicht zu empfehlen: Es bestünde dann nämlich die Gefahr, dass die Autoscheiben wegen des großen Temperaturunterschieds springen.

  • Wischwasser "Marke Eigenbau": Das Selbermixen mit Spülmittel und Spiritus beim Winter-Scheibenwischwasser spart kein Geld. Meistens sind die Reinigungsleistung völlig unzureichend und Kunststoff- und Gummiteile können durch den Mix Schaden nehmen. Deshalb rät der ADAC dazu, nur namhafte Produkte zu verwenden - und passend zu den zu erwartenden Temperaturen zu dosieren.

Der Umwelt und dem Nachbar zu Liebe

Lästiges Eiskratzen abzukürzen, indem man den Motor im Stand "warmlaufen" lässt, lohnt sich nicht und ist gesetzlich auch verboten. Wer weder auf Nachbarn noch auf die Umwelt Rücksicht nimmt, kann wegen unnötigen Lärms und Abgasbelästigung gebührenpflichtig verwarnt und mit einer Geldbuße von zehn Euro belegt werden.

Eis und Schnee: Dieses Bußgeld droht Autofahrern

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vor

Licht an

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, so ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Autofahrer, die ohne Licht unterwegs sind, riskieren nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg (innerhalb von Ortschaften bis zu 35 Euro, außerorts 40 Euro und drei Punkte).

Quelle: Cosmo direkt/ADAC/ml

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