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Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl - Direktmandat und Sitzverteilung der Abgeordneten

Erst- und Zweitstimme - welches Kreuzchen ist für was

Berlin - Zwei Kreuzchen dürfen die Wähler bei den Bundestagswahlen am 27. September machen. Lesen Sie hier, welches Kreuzchen für was ist und was es mit Überhangmandaten auf sich hat.

Erst- und Zweitstimme auf dem Wahlzettel: Mit dem ersten Kreuz wird der Wahlkreiskandidat und mit dem zweiten eine Landesliste gewählt.

© dpa

Erst- und Zweitstimme auf dem Wahlzettel: Mit dem ersten Kreuz wird der Wahlkreiskandidat und mit dem zweiten eine Landesliste gewählt.

Erst- und Zweitstimme

Mit der so genannten Erststimme wird der Wahlkreiskandidaten gewählt, also den Politiker, der für unsere Region in den Bundestag einziehen soll. Der Kandidat, der die meisten Erststimmen bekommt, ist gewählt – und das übrigens völlig unabhängig davon, wie das Gesamtergebnis seiner Partei ausfällt. Über die so gewonnenen Direktmandate wird sichergestellt, dass jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten ist.

Mit dem zweiten Kreuz, der „Zweitstimme“, wird über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag entschieden. Diese Stimme ist somit die entscheidende, denn sie legt fest, welche Fraktion oder Parteienkoalition später die Mehrheit hat, um ihren Spitzenkandidaten zum Bundeskanzler zu wählen.

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Was sind Überhangmandate?

Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag können Überhangsmandate dadurch entstehen, dass eine Partei mehr Direktmandate (Erststimmen) erringt, als ihr aufgrund des erzielten Anteils an Zweitstimmen (Landesliste der Partei) zustehen. Da die gewonnenen Direktmandate erhalten bleiben, erhöht sich die Gesamtzahl der Abgeordneten im Parlament (bei der Bundestagswahl 1998 erhielt die SPD als einzige Partei 13 Überhangmandate, 2002 die CDU ein Überhangmandate, die SPD vier Überhangmandate, 2005 die CDU sieben Überhangmandate sowie die SPD neun Überhangmandate). Ähnliche Bestimmungen gibt es bei verschiedenen Landtags- und Kommunalwahlen.

Verteilung der Sitze im Parlament

Die Hälfte der insgesamt 598 Abgeordneten sind Politiker, die in einem der insgesamt 299 Wahlkreise in Deutschland die meisten Erstimmen bekommen haben. Die andere Hälfte der Abgeordneten zieht über die Landeslisten ein. Diese Landeslisten werden von den Parteien vor der Wahl aufgestellt. Sie nennen darauf die Kandidaten, die sie für besonders geeignet halten – oder die vermutlich hoch in der Wählergunst stehen.

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