Berlin - Die rechtsextremistische NPD ist bei der Bundestagswahl zwar nur auf 1,5 Prozent der Stimmen gekommen, kann aber trotzdem weiterhin mit mehr als einer Million Euro Wahlkampfkostenerstattung pro Jahr aus Steuergeldern rechnen.

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Nah dem Ausgang der Bundestagswahl fließen Fördermitel in Millionenhöhe für die NPD: Mehrere tausend Teilnehmer protestieren im September in Hannover auf einer Kundgebung gegen eine genehmigte Demonstration der rechtextremistischen NPD gegen Nazis.
Jeder Partei, die mehr als 0,5 Prozent der Stimmen bei Bundestags- und Europawahlen oder mehr als 1,0 Prozent bei Landtagswahlen erhalten hat, stehen 0,85 Euro pro Votum zu. Ab der viermillionsten Stimme verringert sich der Betrag auf 0,70 Euro. Die NPD erhielt nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis 635.437 Stimmen bei der Bundestagswahl.
SPD und CSU wollen neues Verbotsverfahren Der staatliche Zuschuss an die NPD gehört zu den Argumenten der SPD und der CSU für ein neues Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht. Beide Parteien streben für diese Legislaturperiode einen entsprechenden Vorstoß an.
Die Wahlkampfkostenerstattung berechnet sich aus den Ergebnissen der letzten Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen. Sie wird am Jahresende vom Bundestag festgesetzt. 2008 wurden für die NPD 1,25 Millionen Euro Wahlkampfkostenerstattung errechnet. Insgesamt hatten 20 Parteien Anspruch auf staatliche Finanzierung.
Im Vergleich zur Bundestagswahl 2005 verlor die NPD leicht von 1,6 auf 1,5 Prozent. In Ostdeutschland erreichte sie deutlich bessere Ergebnisse als im Westen. Allerdings kam sie in keinem Bundesland über die Fünf-Prozent-Marke. Ihr bestes Ergebnis erzielten die Nationaldemokraten in Sachsen mit 4,0 Prozent, vor Mecklenburg-Vopommern mit 3,3 Prozent. In diesen beiden Ländern ist die Partei auch in den Landtagen vertreten.
Der Wahlkampf der rechtsextremistischen Partei war von Skandalen geprägt. Mit dem Streit um ein polenfeindliches Wahlplakat, das ein Kreisverband in Mecklenburg-Vorpommern geklebt hatte, musste sich sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Erst am Donnerstag vergangene Woche bestätigte das Gericht eine Oberverwaltungsgerichtsentscheidung, wonach der Slogan “Polen-Invasion-stoppen“ ein Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Polen ist.
In Berlin sorgte die NPD ebenfalls mit einer Aktion für Schlagzeilen. Sie hatte an verschiedene Politiker mit Migrationshintergrund ein amtlich wirkendes Schreiben geschickt, das zur Ausreise aus Deutschland auffordert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung, eine betroffene Politikerin der Linken erstattete Anzeige.
AP
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