E-Bikes und Pedelecs: Helmpflicht auf schnellen E-Fahrrädern

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Jetzt doch: Helmpflicht auf schnellen E-Bikes

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Berlin - Der E-Bike Boom kennt keine Grenzen. Doch die Geschwindigkeit wird oft unterschätzt. Jetzt soll es auf schnellen Elektro-Fahrrädern eine Helmpflicht geben. Noch gibt es keine passenden Helme.

© dpa

Helmpflicht auf schnellen E-Fahrrädern

Das stellte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Freitag in Berlin klar und bestätigte damit einen Bericht der WAZ-Mediengruppe. Diese Pflicht gelte ab Geschwindigkeiten von 25 Stundenkilometern.

„Getragen werden muss dann eigentlich ein Motorradhelm“, sagte der Sprecher. Bis 25 Kilometer pro Stunde reiche ein Fahrradhelm, das Tragen sei freiwillig. Die schnelleren E-Räder, die bis zu 45 km/h erreichen, gelten dem Ministerium zufolge als Kleinkrafträder und fallen daher unter die Helmtragepflicht. Entscheidend sei die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis.

Das Problem: Bisher gibt es eigentlich für E-Fahrräder keine richtigen Helme, da der Radhelm zu unsicher ist und der Motorradhelm zu schwer sein könnte.

Auch die Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV) warnte regelmäßig vor dem Gefahrenpotenzial der E-Fahrräder. Wie in den Vorjahren durchgeführte Crashtests gezeigt haben, sind bei Kollisionen mit motorisierten Radlern mehr Tote und Verletzte zu befürchten. Sowohl Fußgänger als auch die Radfahrer selbst, die im Gegensatz zu Autofahrern über keinerlei Schutzvorkehrungen wie Airbags verfügten, sind wegen der höheren Aufprallgeschwindigkeiten demnach besonders gefährdet.

dpa

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E-Bikes im Test: Mängel bei Sicherheit

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