Eine entsprechende Kooperation schlossen jetzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen, wie das für Hartz IV zuständige BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt am Donnerstag in Nürnberg mitteilte. Die Kosten wollen die Krankenkassen ganz oder teilweise übernehmen. Die Angebote sollen aber nicht verpflichtend sein.
Nach seinen Angaben leidet inzwischen jeder dritte arbeitslose Hartz-IV-Empfänger unter einer gesundheitlichen Einschränkung, die seine Vermittlung in einen Job erschwere. Im März waren dies nach Angaben von BA-Sprecherin Anja Huth etwa 400 000 Männer und Frauen. Arbeitslose, die etwa unter Rückenproblemen litten, könnten nur eingeschränkt oder gar nicht auf Baustellen vermittelt werden.
Gesundheitliche Handicaps, die bestimmte Beschäftigungen ausschließen, müssten die Arbeitslose ihrem Vermittler mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Andernfalls überprüfe der Ärztliche Dienst im Jobcenter den Gesundheitszustand des Betroffenen.
dpa








