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Schlafenden Jungen sexuell missbraucht

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Von: Elisabeth Hager

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Dieburg - Ein seltsamer Moment, wenn der Justizvollzugsbeamte den Schlüssel zückt, sich tief hinunter beugt und dem Angeklagten, der jetzt keiner mehr ist, die mit einer engen Kette verbundenen Fußfesseln abnimmt. Von Lisa Hager

Unbeeindruckt blieb niemand von dieser Szene, als um 14 Uhr Vorsitzende Richterin Dr. Alice Eichberg nach dreistündiger Verhandlung das Urteil sprach: Ein 42-jähriger Dieburger ist gestern vom Schöffengericht des Amtsgerichts Dieburg wegen sexuellen Missbrauchs und dem Versuch eines schweren Falles von Missbrauch an einer widerstandsunfähigen Person zu zwei Jahren auf Bewährung und 500 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Dieses Strafmaß hatte Staatsanwalt Oliver Wilbert in seinem Plädoyer gefordert.

Die Sitzung wurde zweimal für ein so genanntes Rechtsgespräch unterbrochen, bei dem sich die Beteiligten nicht öffentlich über das weitere Vorgehen verständigten. Zu dieser seltenen Maßnahme werde meist im Sinne des Opferschutzes gegriffen, um Betroffenen öffentliche Aussagen zu ersparen, so Amtsgerichtsdirektor Frank Richter auf Anfrage unserer Zeitung.

Da der Angeklagte bereits vor 18 Jahren wegen eines ähnlichen Delikts – also einschlägig – verurteilt worden war, ließ eine Bewährungsstrafe anfangs unwahrscheinlich erscheinen. Vor allem das umfassende Geständnis des Angeklagten, seine Reue und die Bereitschaft gegen seine sexuelle Orientierung therapeutisch zu arbeiten, hatte zu dem Urteil beigetragen, das ihm die sofortige Freilassung aus der viermonatigen Untersuchungshaft ermöglichte.

Ausschlaggebend war aber sicher die Aussage des Opfers, das auch als Nebenkläger auftrat. Der Junge gab an, dass er durch die sexuellen Handlungen, die an ihm vorgenommen wurden, keine Spätschäden zu verarbeiten hat. „Ich denk nicht mehr dran, es ist für mich abgehakt, ich habe dir verziehen“, sagte er, nachdem sich der Angeklagte mehrfach bei ihm und dessen Familie entschuldigt hatte.

„Ich weiß, dass ich Vertrauen missbraucht habe“, sagte der Angeklagte mit bewegter Stimme, nachdem dessen Anwalt Thomas Truma die Ereignisse der Tatnacht, der Nacht vor dem 1. Mai diesen Jahres, aus seiner Sicht geschildert hatte. Der ältere Bruder des sechzehnjährigen Opfers gehörte zum Freundeskreis des Angeklagten. Am Vortag des Maifeiertags wollte die Gruppe einen Bollerwagen restaurieren, wobei man schließlich zwecks Reparatur im Haus der Eltern des Opfers landete, die verreist waren. Auch Alkohol kam dann bei dieser „Vorfeier“ ins Spiel. 

Schließlich landete der Angeklagte bei der Suche nach seinem Freund im Zimmer des schlafenden Jungen, setzte sich aufs Bett und manipulierte an dessen Glied, nahm es in den Mund. Als sich der Junge wegdrehte, verließ er das Zimmer, kam aber noch einmal zurück, um ihn mit dem Handy zu fotografieren. Der Blitz des Geräts weckte den Jungen, der ihn anschrie und ihm Einhalt gebot. Der Angeklagte floh ins Wohnzimmer, wohin ihn der Junge verfolgte, dann aber vor dem Täter zusammenbrach. „Da habe ich erst gemerkt, was ich Furchtbares gemacht habe“, schilderte der Angeklagte die Situation. 

Damals habe er – auch in der Auseinandersetzung mit dem älteren Bruder – alles abgestritten. „Ich habe mich furchtbar geschämt.“ Auch seine Eltern, die ebenso im Gerichtssaal waren wie die Eltern des Opfers, bat er mehrfach um Verzeihung. Die Bewährung wurde auf vier Jahre – üblich sind drei – ausgesetzt. Ein Bewährungshelfer wird sein Verhalten überwachen, vor allem, ob er die Auflage erfüllt, sofort eine Sexualtherapie zu beginnen. Erste Kontakte hat er bereits in der Untersuchungshaft geknüpft. „Ich will mir helfen lassen“, sagte er. „Ich weiß, dass ich so nicht weitermachen kann.“ „Das nächste Mal werden sie nicht mehr mit Nachsicht rechnen können“, hatte ihm auch Rechtsanwältin Angela Gräf, die die Nebenklage vertrat, mit auf den Weg in die Freiheit gegeben.

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