1. Startseite
  2. Hessen

An Tankstelle mit Hinrichtung gedroht: Haftstrafe für 20-Jährigen

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Dieburg - Vier Jahre und zwei Monate Jugendstrafe und vor dem Strafvollzug muss der Mann in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden: Dieses Urteil sprach die Jugendkammer am Landgericht Darmstadt heute über einen 20-jährigen, der auf ungewöhnliche Weise eine Tankstelle überfallen hatte.

Der Dieburger hatte im Juni diesen Jahres die Shell-Tankstelle in der Frankfurter Straße überfallen, dabei den 63-Jahrigen Kassierer als Geisel genommen und mehrfach mit dem Tode bedroht. Es kann nach der Beweisaufnahme, in der sich der Täter geständig zeigte, als bestätigt angesehen werden, dass der Kassierer der Tankstelle im Verlauf eines rund viertelstündigen Martyriums um sein Leben gefleht, dabei darauf verwiesen hat, er habe Frau und Kinder, und zur Antwort bekam: „Und ich habe einen Hund“. Diesen Dialog nahm Richter Marc Euler nun in seiner Urteilsbegründung als Beleg für die Diagnose: „Ihnen fehlt jegliche Empathie“.

Man kommt nicht umhin, diese Diagnose mit zu unterschreiben, wenn man erlebt hat, wie der jetzt Verurteilte als Angeklagter über weite Strecken dem Verfahren teilnahmslos auf einem Kaugummi herumkauend folgte und sich erst ganz am Ende zu dem als Nebenkläger vertretenen Geschädigten zu einer Entschuldigung umdrehte, die eher wie ein schlechtes Schauspiel zur Senkung des Strafmaßes denn ein Moment der Reue wirkte.

Euler stellte bei dem Delinquenten zudem ein massives Alkoholproblem und eine Entwicklungsverzögerung fest. Letzere gebiete die Anwendung des Jugendstrafrechts, ersteres die Einweisung in eine Entziehungsanstalt. „In ihrem Leben ist bisher nichts gelungen“, so der Richter, der während der Beweisaufnahmen manchmal sichtlich genervt war von den Ausführungen des Angeklagten. „Sie arbeiten nicht, obwohl man auch ohne Schulabschluss Burgerbuletten braten und Fritten aus der Fritteuse heben kann. Sie stehen morgens nicht auf, gehen dann irgendwann in den Supermarkt, kaufen sich zehn Dosen Bier und trinken die den Tag über, während Sie auf der Playstation doofe Spiele spielen.“

Lesen Sie dazu auch:

Prozessbeginn: Geisel in Tankstelle mit Hinrichtung gedroht.

Geld für Bier und andere Drogen – das sei eines der Motive für den Überfall auf die Tankstelle gewesen, die Forderung nach eine Telefonliste mit dem Namen eines Kontrahenten, der ein Mitarbeiter der Tankstelle sein soll, das zweite. Zwar sei der Täter angetrunken gewesen, aber durchaus noch steuerungsfähig, wie der Tathergang zeige. Wäre er dafür nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, hätte es dafür eine Freiheitsstrafe von weit über fünf Jahren gegeben.

Auf Eulers Ausführungen zu seinem Lebenswandel reagierte der junge Mann mit einem breiten Grinsen, wurde dann aber regelrecht wütend, als ihm der Richter unter Bezug auf den oben angeführten Dialog vorhielt: „Sie sind sozial behindert´.“ „Ich habe eine Straftat begangen, aber ich bin nicht behindert“, gab der 20-Jährige Widerworte, die Euler konterte: „Hier rede jetzt ich und Sie hören zu. Dass Sie nicht zuhören können, ist eines Ihrer Probleme.“

Archivbilder:

Vier Jahre und zehn Monate Jugendstrafe hatte Staatsanwalt Jens Neubauer gefordert, auf drei Jahre Pflichtverteidiger Frank Peter plädiert. Richter Euler gab dem Verurteilten mit auf den Weg, dass das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken geprägt sei und die Strafe die Chance eröffne, „dass Sie ihr Leben neu ordnen. Dafür müssen Sie sich aber auf die Therapieangebote einlassen“, fuhr er fort und Seine Stimme war von einer gewissen Skepsis im Unterton geprägt. „Nur dann ist auch eine Verkürzung der Haftstrafe auf das halbe Strafmaß denkbar. Machen Sie’s gut!“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sr)

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion