Verbraucherzentrale warnt vor „Abo-Falle“: Gewerbeauskunft-Zentrale verschickt wieder Post 

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    • 16.06.12
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Verbraucherberatung warnt vor „Abo-Falle“

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Babenhausen - Nicht wenige Unternehmer sind bereits von der Gewerbeauskunft-Zentrale angeschrieben worden mit der Bitte, fehlende Firmendaten zu ergänzen. Von Stefan Scharkopf

Wer dies tut, erteilt mit der Rücksendung automatisch einen Auftrag für einen „Basiseintrag“ im Internet – und der hat einen stolzen Preis.

Vor wenigen Tagen flatterte ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf auf den Tisch von Gisela Sloboda. Die Babenhäuserin, die mal ein Geschäft für Kindersachen führte, wird darin aufgefordert, fehlende oder fehlerhafte Daten zu ihrem Unternehmen zu ergänzen oder zu verbessern. Gisela Sloboda wird sich daran aber nicht halten. Nicht nur weil sie ihren Laden schon seit Jahrzehnten nicht mehr hat, sondern weil sie hinter dem Schreiben Abzocke vermutet. Und damit wohl Recht hat. Tippt man die Gewerbeauskunft-Zentrale in eine Suchmaschine im Internet ein, gibt es etliche Hinweise und entsprechende Warnungen. Adressbuch- und Anzeigenschwindel lauten die Vorwürfe.

Die Schreiben sehen seriös aus

Auch die Verbraucherberatung in Dieburg hat sich schon mit dem Unternehmen beschäftigen müssen. Die Schreiben sehen seriös aus, amtlich gar. „Man könnte es für einen Brief der Gewerbeaufsicht halten, wer ihn aber beantwortet, tappt ungewollt in eine Abo-Falle“, sagte eine Mitarbeiterin. Denn: Ein Auftrag an die Firma kommt schon dadurch zustande, dass man die Post ausgefüllt an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurückschickt. Im Glauben daran, in ein öffentliches Register eingetragen zu werden, erteilen die Geschäftsleute damit einen kostenpflichtigen Auftrag für einen Online-Branchendienst. Bei einem Zweijahresvertrag werden dann monatlich knapp 40 Euro dafür fällig, dass Gewerbetreibende in Online-Firmenregister eingetragen werden. Der Nutzen ist fraglich. Das Geld ist für ein Jahr im Voraus zu zahlen. Zuzüglich Umsatzsteuer müsste Gisela Sloboda hunderte Euro abdrücken. Im Kleingedruckten des GWE-Textes heißt es, dass nur „vollständige und aktuelle Firmendateien eine erfolgreiche Empfehlung Ihres Unternehmens“ gewährleisten. Darüber steht „Eintragungsangebot“ und erst weiter unten, dass der jährliche „Basiseintrag“ 569,06 Euro kostet. Sie wird das Schreiben in den Papierkorb werfen und rät auch allen anderen Gewerbetreibenden es ihr gleichzutun.

Es gibt Gerichtsurteile, die das Gebahren der GWE als „unlauter“ bezeichnen. Die Verbraucherberatung in Dieburg rät allen, die Schreiben der GWE nicht auszufüllen. Wer dies aber bereits getan haben sollte, kann sich mit der Verbraucherberatung in Verbindung setzen. Sie halten von Rechtsanwälten ausgearbeitete Musterschreiben zur Verfügung und bieten Rechtsberatung an.

Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt, Landesverband Hessen, Schlossgasse 17, Dieburg, Telefonnummer: 06071/8812072.

Rubriklistenbild: © dpa

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