Wer dies tut, erteilt mit der Rücksendung automatisch einen Auftrag für einen „Basiseintrag“ im Internet – und der hat einen stolzen Preis.
Vor wenigen Tagen flatterte ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf auf den Tisch von Gisela Sloboda. Die Babenhäuserin, die mal ein Geschäft für Kindersachen führte, wird darin aufgefordert, fehlende oder fehlerhafte Daten zu ihrem Unternehmen zu ergänzen oder zu verbessern. Gisela Sloboda wird sich daran aber nicht halten. Nicht nur weil sie ihren Laden schon seit Jahrzehnten nicht mehr hat, sondern weil sie hinter dem Schreiben Abzocke vermutet. Und damit wohl Recht hat. Tippt man die Gewerbeauskunft-Zentrale in eine Suchmaschine im Internet ein, gibt es etliche Hinweise und entsprechende Warnungen. Adressbuch- und Anzeigenschwindel lauten die Vorwürfe.
Es gibt Gerichtsurteile, die das Gebahren der GWE als „unlauter“ bezeichnen. Die Verbraucherberatung in Dieburg rät allen, die Schreiben der GWE nicht auszufüllen. Wer dies aber bereits getan haben sollte, kann sich mit der Verbraucherberatung in Verbindung setzen. Sie halten von Rechtsanwälten ausgearbeitete Musterschreiben zur Verfügung und bieten Rechtsberatung an.
Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt, Landesverband Hessen, Schlossgasse 17, Dieburg, Telefonnummer: 06071/8812072.







