Aber versuchte Sachbeschädigung oder Pietätlosigkeit liegen nicht vor, wenn die Mitarbeiter des von der Stadt beauftragten Unternehmens demnächst die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit prüfen. Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichten die Stadt gesetzlich zu dieser Prozedur.
„Es geschieht leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch auch Personen zu Schaden kommen. Dies kann Folge von Witterungseinflüssen oder auch von Senkungen des Erdreichs nach dem Zusammenbrechen von Särgen sein. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen deshalb Sorge dafür tragen, dass die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof beschäftigte Personen als auch für Besucher gewährleistet ist. Besondere Gefährdung besteht für Kinder und ältere Menschen, da diese oftmals Halt durch Abstützen an den Grabmalen suchen“, erläutert die Stadt in einer Pressemitteilung.
















