Stadt Rödermark klagt vorm Verwaltungsgericht gegen das Land: Nachbarn drücken die Daumen

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    • 10.09.11
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Rechtsstreit mit Signalwirkung

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Rödermark (lö) - Die Stadt zieht gegen das Land vor Gericht, weil sie bewährte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung aufheben musste. Andernfalls hätte sie Zuschüsse und Zinsen für den Straßenbau in Höhe von fast 1,4 Millionen Euro zurückzahlen müssen.

© Löw

Das Radargerät der Ordnungspolizei könnte nach Ansicht von Hausbesitzern und Mietern viel öfter in der Odenwaldstraße stehen. Ihre Beobachtungen: hier wird viel zu schnell gefahren. Zwei Messungen (28. Juli bis 4. August, 8. bis 15. August) sagen eher das Gegenteil.

„Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingegangen“, sagte Bürgermeister Roland Kern.

Der Rechtsstreit wird auch in Nachbarkommunen aufmerksam verfolgt. So hat Dietzenbach zum Beispiel viel Geld nach Wiesbaden zurück überwiesen, weil der Magistrat an Tempo-30-Zonen und Rechts-vor-links-Regelungen festhielt.

Warum liegen Stadt und Land miteinander im Clinch? Der Landesrechnungshof hat die Kasse des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass auf wichtigen Innerorts-Verbindungen Beschränkungen auf 30 Stundenkilometer und rechts vor links an Kreuzungen „zuschussschädlich“ seien.

© LöwAus der Mottenkisten musste die Stadt die Tempo-50-Schilder holen, um die Tempo-30-Zonen aufzuheben.

Im Mai forderte das ASV deshalb 1,4 Millionen Euro zurück, mit dem es den Umbau von Babenhäuser-, Odenwald- und Freiherr-vom-Stein-Straße unterstützt hatte. Die Stadt könne das Geld natürlich auch behalten: Sie müsse lediglich die Höchstgeschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer heraufsetzen und den drei Straßen Vorrang vor ihren Nebenstraßen einräumen. „Punktuelle Ausnahmen“ dürfe der Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Ortspolizeibehörde anordnen.

Jurist Kern und der stellvertretende Ordnungamtsleiter Stephan Brockmann fuhren mit Rückendeckung des Parlaments eine dreigeteilte Strategie. In der Odenwald- und der Freiherr-vom-Stein-Straße wurden alle limitierenden Schilder abgeschraubt. Gleichzeitig erklärte Ortspolizei-Chef Kern den Spielplatz in der Freiherr-vom-Stein-Straße zur Gefahrenzone, in der Autos nicht schneller als 30 fahren dürfen. Und dann ist da noch die Klage...

Die bezieht sich exemplarisch auf die Babenhäuser Straße, die den Altort von Ober-Roden mit dem Breidert verbindet - das reduziert den Streitwert auf 188 000 Euro und hält die Prozesskosten niedrig. Bis die Darmstädter Richter entschieden haben, bleibt in der Babenhäuser Straße erst einmal alles beim Alten. Als Verfahrenbeteiligte bekommt die Stadt auch Zugang zu den Akten des Landestechnungshofes und erfährt vielleicht aus erster Hand, warum die Beschränkungen im Nachhinein „zuschussschädlich“ sind.

Für vergleichsweise unproblematisch hält Bürgermeister Roland Kern die Situation in der Odenwaldstraße. Der Umbau in den Jahren 2006 und 2007 habe den Verkehrsfluss unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit gebremst.

Messungen hätten ergeben, dass dort nicht gerast würde. Von täglich bis zu 2240 Autos seien 85 Prozent langsamer als 40 Stundenkilometer unterwegs gewesen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 31 Stundenkilometern. Ausreißer nach oben gab’s laut Messprotokoll nur nachts.

Markus Stier, der Vater eines Erstklässlers ist und im vorderen Teil der Odenwaldstraße wohnt, mag indes nicht an den regelkonformen Autofahrer glauben: „Den meisten dienen die Parkbuchten doch als Schikanen wie auf einer Formel-1-Strecke. Die geben einfach Gas, um sich an möglichst vielen parkenden Autos vorbei zu schlängeln, bevor der Gegenverkehr kommt!“

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