Bestattungen von Muslimen: Parteien ringen um liberaleres Gesetz

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    • 09.05.12
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Bestattung ohne Sarg

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Wiesbaden (dpa) Die Opposition im hessischen Landtag will in Zukunft Bestattungen von Muslimen ohne Sarg ermöglichen. Bisher verhindert der sogenannte Sargzwang in Hessen, dass die Toten nach muslimischen Riten nur in Leinentüchern begraben werden.

Grabstein eines muslimischen Grabs in Frankfurt.

© dpa

Grabstein eines muslimischen Grabs in Frankfurt.

„Wir Sozialdemokraten wollen, dass sie die Verstorbenen so bestatten können, wie ihr Glaube es ihnen gebietet“, sagte der SPD-Abgeordnete Dieter Franz am Dienstag in Wiesbaden. Die Fraktion brachte einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes in den Landtag ein. Ihn stützten auch Grüne und Linke.

CDU und FDP lehnten den Vorschlag hingegen ab. In vielen Punkten erfülle das bestehende Gesetz schon die genannten Ziele, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU). „Es kann bereits jetzt die Bestattungsfrist verkürzt werden.“ Moslems werden traditionell kurz nach dem Tod beerdigt - möglichst innerhalb der ersten 24 Stunden. In Deutschland werden die Menschen frühestens 48 Stunden nach ihrem Tod beigesetzt. Der Sargdeckel könne außerdem vor dem Absenken in Ausnahmefällen abgenommen werden, sagte Rhein.

Friedhofs- und Bestattungsgesetz anpassen

Der FDP-Abgeordnete Helmut von Zech plädierte dafür, das Thema umfassender zu diskutieren. „Ich bin der Meinung, dass wir an dieses Thema mit Sorgfalt und Bedacht gehen sollten, ohne uns von Einzelfragen leichtfertig treiben zu lassen.“ Der Gesetzentwurf sei deshalb nicht mehr als ein Anstoß für eine Diskussion.

In Hessen gilt bei Bestattungen noch „Sargzwang“.© dpaIn Hessen gilt bei Bestattungen noch „Sargzwang“.

In ihrem Gesetzentwurf hatte die SPD vorgeschlagen, dass sich die Gemeinden verpflichten, „die Bestattungen ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen als Ausnahme von einem allgemeinen Sargzwang zuzulassen und deren Durchführung in der Friedhofsordnung zu regeln“. „Das Friedhofs- und Bestattungsgesetz muss endlich an die Realitäten, so wie sie heute sind, angepasst werden“, forderte auch die Grünen-Abgeordnete Ellen Enslin. „Diejenigen, die diese Art der Bestattung wollen, müssen sie auch bekommen“, sagte der Linken-Politiker Hermann Schaus.

Bestattungen ohne Sargpflicht sind in anderen Bundesländern wie Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Berlin durch Gesetzesänderungen bereits grundsätzlich möglich. In Baden-Württemberg wird die Aufhebung des Sargzwangs zurzeit diskutiert. Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) kündigte ihre Absicht dazu vergangene Woche an.

Aufhebung des Friedhofszwangs

Nach Ansicht des Bestattungsexperten Reiner Sörries wird sich die Liberalisierung der Gesetze weiter fortsetzen. Auf weite Sicht werde es unter anderem eine Aufhebung des Friedhofszwangs geben, sagte. Derzeit müssen Gestorbene in Deutschland auf offener See oder auf Flächen, die als Friedhof ausgewiesen sind, bestattet werden. Dazu zählen auch Friedwälder. „Die Menschen trauern heute so, wie sie wollen, und sie bestatten auch so“, sagte der Direktor des Museums für Sepulkralkultur in Kassel.

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Kommentar: Überfällige Änderung

Das derzeit geltende hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz sieht vor, dass Leichen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden - spätestens aber nach 96 Stunden. Das Gesetz erlaubt es, die Frist zu verkürzen, „wenn Glaubensregelungen dies verlangen“. Juden und Moslems beispielsweise werden traditionell kurz nach ihrem Tod beerdigt - möglichst innerhalb der ersten 24 Stunden.

Reibungspunkte auch bei der Lage der Gräber

Dem islamischen Bestattungsritus gemäß sollen die Leichen zudem in nahtlos verschnürte Grabtücher gewickelt und ohne Sarg begraben werden - das widerspricht dem in Hessen geltenden „Sargzwang“. Jedoch ist es in Ausnahmefällen möglich, dass der Sargdeckel vor dem Absenken abgenommen wird. Darüber entscheidet der Gemeindevorstand.

Reibungspunkte gibt es für Muslime auch bei der Lage der Gräber. Sie müssen so ausgerichtet sein, dass der Verstorbene nach Mekka blickt, einige Friedhöfe bieten deshalb islamische Grabfelder an. Zudem sollen Muslime ein „ewiges Ruherecht“ haben - auf vielen deutschen Friedhöfen aber werden Gräber nach 20 bis 25 Jahren neu belegt. Experten gehen davon aus, dass sich 90 Prozent aller Muslime in der alten Heimat begraben lassen.

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