„Wir Sozialdemokraten wollen, dass sie die Verstorbenen so bestatten können, wie ihr Glaube es ihnen gebietet“, sagte der SPD-Abgeordnete Dieter Franz am Dienstag in Wiesbaden. Die Fraktion brachte einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes in den Landtag ein. Ihn stützten auch Grüne und Linke.
CDU und FDP lehnten den Vorschlag hingegen ab. In vielen Punkten erfülle das bestehende Gesetz schon die genannten Ziele, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU). „Es kann bereits jetzt die Bestattungsfrist verkürzt werden.“ Moslems werden traditionell kurz nach dem Tod beerdigt - möglichst innerhalb der ersten 24 Stunden. In Deutschland werden die Menschen frühestens 48 Stunden nach ihrem Tod beigesetzt. Der Sargdeckel könne außerdem vor dem Absenken in Ausnahmefällen abgenommen werden, sagte Rhein.
Bestattungen ohne Sargpflicht sind in anderen Bundesländern wie Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Berlin durch Gesetzesänderungen bereits grundsätzlich möglich. In Baden-Württemberg wird die Aufhebung des Sargzwangs zurzeit diskutiert. Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) kündigte ihre Absicht dazu vergangene Woche an.
Aufhebung des Friedhofszwangs
Nach Ansicht des Bestattungsexperten Reiner Sörries wird sich die Liberalisierung der Gesetze weiter fortsetzen. Auf weite Sicht werde es unter anderem eine Aufhebung des Friedhofszwangs geben, sagte. Derzeit müssen Gestorbene in Deutschland auf offener See oder auf Flächen, die als Friedhof ausgewiesen sind, bestattet werden. Dazu zählen auch Friedwälder. „Die Menschen trauern heute so, wie sie wollen, und sie bestatten auch so“, sagte der Direktor des Museums für Sepulkralkultur in Kassel.
Reibungspunkte auch bei der Lage der Gräber
Dem islamischen Bestattungsritus gemäß sollen die Leichen zudem in nahtlos verschnürte Grabtücher gewickelt und ohne Sarg begraben werden - das widerspricht dem in Hessen geltenden „Sargzwang“. Jedoch ist es in Ausnahmefällen möglich, dass der Sargdeckel vor dem Absenken abgenommen wird. Darüber entscheidet der Gemeindevorstand.
Reibungspunkte gibt es für Muslime auch bei der Lage der Gräber. Sie müssen so ausgerichtet sein, dass der Verstorbene nach Mekka blickt, einige Friedhöfe bieten deshalb islamische Grabfelder an. Zudem sollen Muslime ein „ewiges Ruherecht“ haben - auf vielen deutschen Friedhöfen aber werden Gräber nach 20 bis 25 Jahren neu belegt. Experten gehen davon aus, dass sich 90 Prozent aller Muslime in der alten Heimat begraben lassen.



© dpaIn Hessen gilt bei Bestattungen noch „Sargzwang“.






