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Staatliche Förderbanken starten Produkt für Hausbesitzer ab 60 Jahre

Die Immobilie als Rente

Ältere Hausbesitzer können die eigene Immobilie schon bald zur Aufbesserung ihrer Rente nutzen und dabei lebenslang im Eigenheim wohnen bleiben. Möglich wird das durch die Förder-Immorente, die in Kürze eingeführt wird. Dabei nimmt der Eigentümer eine Hypothek auf sein Haus oder die Eigentumswohnung auf.

© dpa

Spaß beim altersgerechten Wohnen demonstrierten Seniorenmodels bei einer Ausstellung in Leipzig. Unter dem Motto „Alter leben - Verantwortung übernehmen“ hat dort der 9. Deutsche Seniorentag begonnen.

Vergeben wird das Darlehen durch öffentliche Förderbanken. Verbraucherschützer halten das Angebot für empfehlenswert. Das Grundkonzept überzeuge. „Ältere Immobilienbesitzer können sich so eine verlässliche Zweitrente sichern“, sagt Wolfgang Schuldzinski, von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Entwickelt wurde das Modell vom Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), dem die Landesbanken sowie die bundes- und landeseigenen Förderbanken angeschlossen sind. Die Immo-Förderrente orientiert sich an Modellen, wie sie schon lange in den USA und Großbritannien unter der Bezeichnung „Reverse Mortgage“ (Umkehrhypothek) angeboten werden.

Gedacht ist das Produkt für Immobilienbesitzer ab 60 Jahren mit geringem Einkommen. „Die Immo-Förderrente soll ihnen bis ins hohe Alter das Wohnen im eignen Haus ermöglichen“, sagt VÖB-Expertin Beate Siewert. Bei der Umkehrhypothek baut sich die Schuldenlast mit der Rentenzahlung Jahr für Jahr auf, der Empfänger bleibt aber immer Immobilienbesitzer. „Die Besonderheit ist, dass die Kredithöhe ausschließlich vom Wert der Immobilie abhängt“, erläutert Siewert. Dabei schätzen Gutachter, was das Haus in 20 bis 30 Jahren wert ist. Auf dieser Grundlage wird festgelegt, wie hoch Haus oder Wohnung belastet werden können. Entscheidend für die Höhe der monatlichen Rente sind das Alter des Kunden bei Vertragsabschluss sowie der aktuelle Festzinssatz.

Wie die Immo-Förderrente funktioniert, verdeutlicht ein Beispiel: Ein Gutachter ermittelt als Wert eines Hauses die Summe von 280 000 Euro. Der erwartete Wert der Immobilie in 20 Jahren beträgt 250 000 Euro. Von dieser Summe wird das sogenannte Garantieentgelt abgezogen. Das errechnet sich aus der statistischen Lebenserwartung des Kunden. Da die Rente in jedem Fall bis zum 110. Lebensjahr gezahlt wird und die ausgezahlte Rente die Darlehenssumme übersteigen kann, muss ein Garantieentgelt gezahlt werden, dessen Höhe zwischen 25 und 33 Prozent des Schätzpreises beträgt. Und so wird aus dem Schätzwert von 250 000 Euro ein Darlehen von 150 000 Euro. Bei einem Zins von 6 Prozent würde ein 70-jähriger Eigentümer eine monatliche steuerfreie Rente von 233 Euro bekommen. Als Rentenempfänger sind beide Eheleute berechtigt, und das gilt auch für das lebenslange Wohnrecht. Bei einem Umzug ins Pflegeheim endet der Vertrag automatisch. Dann kann der Eigentümer wählen, ob er das Haus verkauft, vermietet oder an die Erben übergibt. „Auf jeden Fall muss das Darlehen dann zurückgezahlt werden“, erläutert Siewert. Die Immo-Förderrente wird im Spätsommer zunächst in Schleswig-Holstein eingeführt, weitere Bundesländer sollen folgen. „Allerdings werden die Vertragsbedingungen in jedem Land unterschiedlich ausfallen“, sagt Siewert. Die Experten rechnen mit einer erheblichen Nachfrage.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier 

Nach Untersuchungen des VÖB gibt es in der Altersklasse von 55 bis 69 Jahren bundesweit mehr als eine Million Haushalte, die eine Immobilie im Wert von mehr als 100 000 Euro besitzen und zugleich über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügen. Mittlerweile sind auch erste Angebote von Privatanbietern am Markt. Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW warnt jedoch vor einem schnellen Abschluss. Interessenten sollten unbedingt mehrere Angebote vergleichen und möglichst warten, bis auch die Förderbanken dabei sind.

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