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Vorwurf schwerer Missbildungen durch das Medikament Duogynon kommt heute erneut vor Gericht

Hoffnung für Dietzenbacher Familie

Offenbach/Dietzenbach ‐ Markus L. ist anders als andere Menschen. Der rechte Brustmuskel fehlt dem Dietzenbacher - von Geburt an. Zudem hat er einen Herzfehler. Seit Jahren muss er Medikamente nehmen. Von Peter Schulte-Holtey

Markus L. und seine Eltern leiden unter den Missbildungen - und sie sind fest davon überzeugt: Duogynon ist schuld. Seine Mutter, Roswitha L., hatte 1968 bei ihrer Schwangerschaft das Hormonmittel verabreicht bekommen. Ein Gynäkologe hatte ihr das Präparat des Berliner Pharmaunternehmens Schering verschrieben. Duogynon wurde als Injektion (bis 1978) und in Drageeform (1957 bis 1973) sowohl als Schwangerschaftstest als auch zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt. Es handelte sich um eine Kombination der Sexualhormone Progesteron und Östradiol. Durch die Einnahme ließ sich innerhalb von einer Woche eine Blutung auslösen; ein Ausbleiben deutete auf eine Schwangerschaft hin.

Zahlreiche Frauen, die Duogynon während der Schwangerschaft eingenommen hatten, sind vom Zusammenhang überzeugt - sie gebaren kranke oder behinderte Kinder mit Wasserköpfen, Missbildungen der Extremitäten, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten. Klagen bleiben erfolglos.

Heute, 30 Jahre nach einem eingestellten Verfahren, kommt der Vorwurf schwerer Missbildungen durch Duogynon erneut vor Gericht. Ein von Geburt an behinderter Mann aus dem Allgäu verlangt in einer Musterklage vor dem Landgericht Berlin von Bayer Schering Pharma (Bayer ist inzwischen Eigentümer der Firma Schering) Einsicht in sämtliche Unterlagen über das umstrittene Hormonpräparat. Der Mutter des Klägers André Sommer war das Medikament 1975 als Schwangerschaftstest verabreicht worden, obwohl es in Großbritannien zu diesem Zweck schon nicht mehr benutzt werden durfte.

Sommers Feldzug gegen den Konzern ist eine Premiere. Es ist der erste Prozess, den ein mutmaßliches Duogynon-Opfer angestrengt hat, seitdem die Bundesregierung vor acht Jahren das Arzneimittelgesetz änderte. Damals sollte die rechtliche Stellung der Opfer gestärkt werden. Und bei der Dietzenbacher Familie L. wächst die Hoffnung, dass der Praxistest fürs neue Recht gelingt und die Wahrheit ans Licht kommt. Sie will das Verfahren abwarten und unter Umständen ebenfalls klagen.

Die Betroffenen sehen längst Parallelen zum Contergan-Skandal. Bayer Schering weist die Vorwürfe aber zurück. Konzernsprecherin Friederike Lorenzen zu unserer Mediengruppe: „Nach wissenschaftlichen Veröffentlichungen Ende der 60er Jahre und in den folgenden Jahren wurde die Sicherheit von Duogynon erneut zahlreichen Prüfungen im In- und Ausland unterzogen.“ Es gebe keinen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen der Einnahme und dem Auftreten von Missbildungen.

Rubriklistenbild: © dpa

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