Frankfurt ‐ Nach über siebenjähriger Vorarbeit, 15.000 Einwendungen und Anregungen sowie vielen Diskussionen kann nächsten Mittwoch (15. Dezember) der Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main verabschiedet werden. Von Christian Riethmüller

© op-online.de
Der regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main wird verabschiedet.
Der Plan legt bis zum Jahr 2020 die Wohn- und Gewerbegebiete in jenen 75 Kommunen in der Region fest, die dem Planungsverband angehören (siehe Grafik). Die Zustimmung zu dem Plan in der dafür zuständigen Verbandskammer gilt als sicher, wie Heiko Kasseckert (CDU), Direktor des Planungsverbands, gestern in Frankfurt sagte. Der Flächennutzungsplan wird anschließend dem Hessischen Wirtschaftsministerium in Wiesbaden vorgelegt und vermutlich im Sommer 2011 von der Landesregierung genehmigt.
Das umfangreiche Werk - in seiner Tiefe und in seiner Detailfreude einmalig in Deutschland - vereint erstmals einen Regionalplan und einen Flächennutzungsplan. Damit fällt eine Planungsebene bei der Entwicklung von Bauflächen für Wohnungen und Gewerbe weg. „Das trägt zu einem Abbau von Bürokratie bei“, hieß es gestern vom Planungsverband.
Das Planungswerk für den Ballungsraum zwischen Münzenberg im Norden, Groß-Gerau im Süden, Eppstein im Westen und Langenselbold im Osten mit seiner Fläche von 2500 Quadratkilometern und seinen 2,2 Millionen Bewohnern weist nun bei den Wohnflächen 2300 Hektar aus, bei den Gewerbeflächen 2100 Hektar. Das ist bedeutend weniger als einst von den Kommunen gewünscht wurde. Da war noch von 4400 Hektar Wohnfläche die Rede, außerdem sah der erste Entwurf des Plans noch 3100 Hektar Gewerbefläche vor. Hier ist nun aber neueren Erkenntnisse hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung in der Region Rechnung getragen worden, außerdem wurde im Hinblick auf den Klimawandel ein wachsender Flächenverbrauch eingedämmt.
Grundsätzlich folgt der Plan dem Leitgedanken, den Kern der Region mit Frankfurt und Offenbach zu stärken. Neubaugebiete sowie neue Industrie- und Gewerbegebiete sollen vorrangig an den Regionalachsen sowie den überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachsen entwickelt werden. Hier sind generell die östlich von Frankfurt gelegenen Kommunen und besonders der Kreis Offenbach mit großen Wohnbauflächen in Rodgau und Seligenstadt sowie größeren Gewerbeflächen ebenfalls in Rodgau sowie in Obertshausen im Fokus, da hier noch mehr Raum als etwa an den dicht besiedelten Hängen des Taunus zur Verfügung steht.
Große Flächen für Wohnungsbau und Gewerbe sind aber auch am Rand des Ballungsraums eingeplant, in Butzbach etwa, wo ehemalige Militäreinrichtungen einer zivilen Nutzung zugeführt werden sollen. Ob all diese im Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen aber tatsächlich bebaut werden, liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen - und am Interesse potenzieller Investoren.
Der Plan enthält zudem auch die durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens vorgeschriebenen Siedlungsbeschränkungen. Bestandteil ist außerdem ein regionales Einzelhandelskonzept, das die Innenstädte stärken und Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“ verhindern soll. Solche Projekte sind in der Regel umstritten doch gab es in der Vergangenheit auch immer wieder Ausnahmegenehmigungen.
Ausgeklammert ist im Plan allerdings das Thema Windenergie. Hier muss der Planungsverband auf Forderung des Wirtschaftsministeriums ein neues Konzept vorlegen, weil die dafür vorgesehene Gesamtfläche zu klein sei.
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