014.01.1014.01.10|DeutschlandFacebook
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Siegen - Weil er seinen Elektro-

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Arbeiter gekündigt, weil er seinen Elektro-
Ein langjähriger Angestellter darf nicht ohne Vorwarnung entlassen werden, weil er für 1,8 Cent Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz gezapft hat. Das hat das Arbeitsgericht Siegen am Donnerstag in einer Kündigungsschutzklage entschieden.
Der 40-
Grundsätzlich sei ein “Bedienen“ an den Vermögenswerten des Arbeitgebers auch bei geringem Wert zwar ein Kündigungsgrund, in diesem Fall gab das Gericht aber dem Angestellten Recht. Der Mann war vor dem Vorfall 19 Jahre lang bei dem Hersteller von Regalsystemen beschäftigt, ohne dass es Probleme gab.
Im Mai vergangenen Jahres war er mit einem “Selbstbalance-
dpa
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