Nachdem sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage und Verteidigung im Kraillinger Doppelmordprozess ihre Plädoyers vorgetragen haben, steht nun das Urteil fest: Der Onkel der beiden getöteten Mädchen, Thomas S., muss lebenslang in Haft.
Noch am Vormittag hatte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht München eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für den Angeklagten gefordert. Staatsanwalt Florian Gliwitzky erklärte am Montag, der Mann sei für den heimtückischen Mord an seinen beiden Nichten verantwortlich. Die Indizien, die gegen den Angeklagten sprächen, seien so umfangreich, dass „von drückender Beweislast“ gesprochen werden müsse. Kommt es zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, müsste der Angeklagte nicht nur 15, sondern voraussichtlich deutlich mehr als 20 Jahre einsitzen.
Anders die Verteidiger des Angeklagten. Sie verzichteten auf einen konkreten Antrag. “Die Verteidigung wird aufgrund der Besonderheit des Einzelfalls keinen Antrag stellen“, sagte Anwalt Adam Ahmed. Er habe “großes Vertrauen in das Gericht, dass ein richtiges Urteil gesprochen wird“. Der 51 Jahre alte Angeklagte versuchte in seinem Schlusswort erneut, die Argumente der Anklage zu widerlegen. “Es glaubt mir eh keiner“, schloss er.
Der eigene Onkel soll die Mädchen in der Nacht zum 24. März 2011 in deren Kraillinger Wohnung ermordet haben. Staatsanwalt Florian Gliwitzky schilderte zu Beginn seines Plädoyers nochmals das Geschehen in jener Nacht zum 24. März 2011 in Krailling, als die Kinder getötet wurden. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann auch die Mutter der Kinder umbringen und so einen Erbstreit zugunsten seiner Ehefrau entscheiden wollte. Seine Familie hatte sich durch einen Hausbau verschuldet. Der 51-Jährige hat die Vorwürfe stets bestritten.
dapd/dpa









