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Grundstücke: Unfassbarer Schaden für die Stadt Dietzenbach

Unfassbarer Schaden für die Stadt

Dietzenbach -  Die seit 1973 laufende Entwicklungsmaßnahme gilt gemeinhin als unendliche Geschichte. Unzählige Akten schlummern bei Anwälten und Richtern, bei der Stadt und den ehemaligen Grundstückseigentümern. Von Christoph Zöllner

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Der Optimismus war groß, als Dietzenbach vor 40 Jahren zum Siedlungsschwerpunkt erklärt wurde. Doch die Entwicklungsmaßnahme brachte viel Ärger, da viele Grundstücksbesitzer mit dem gezahlten Kaufpreis nicht zufrieden waren.

Doch gestern hat Thomas Sagebiel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Frankfurt, damit begonnen, das letzte Kapitel zu schreiben. So viel vorweg: Es wird wohl ein Happy-End für die ehemaligen Eigentümer geben und ein neues, viele Millionen Euro dickes Loch in der Stadtkasse. Die Stadt hat zwei Monate Zeit, um die Vergleichsvorschläge des Richters zu beraten.

Entsprechend euphorisch fielen die Kommentare der Kläger und weiteren Betroffenen aus, die im Saal 19 von Gebäude E erschienen waren. Von „Revolution“ und „Gerechtigkeit“ war da die Rede, ebenso von einer „Backpfeife“ für die Stadt und den Treuhänder, die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK). Beide waren gegen sechs Urteile des Wiesbadener Landgerichts in Revision gegangen; nun müssen sie wesentlich mehr nachzahlen. Insgesamt geht es bei den vorgeschlagenen Vergleichen um rund 1,45 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in einer erheblichen Größenordnung.

Zinsen die Hälfte der Entschädigungshöhe

Die Zinsen machen in Einzelfällen die Hälfte der Entschädigungshöhe aus. Sagebiel ließ keinen Zweifel daran, dass auch bei jenen Verträgen mit sogenannten Preisgleitklauseln (damit wahrten die Eigentümer die Chance auf eine bessere Entschädigung) fortlaufend Zinsen nachzuzahlen sind, bei denen dies nicht ausdrücklich vereinbart war. Diese Bürger seien nicht schlechter zu stellen als Enteignete, denen Zinsen von Gesetzes wegen zustehen, betonte der Richter. „Es entstehen keine Nachteile“, habe in den Klausel-Verträgen gestanden, um die Bürger zu beruhigen. Sagebiel hielt es für möglich, dass die Stadt mit den Preisgleitklauseln eine schnelle und billige Lösung gesucht habe, um an das erforderliche Bauland zu gelangen.

Der Anwalt der Stadt, Lutz Horn, erbat sich zwei Monate Zeit, um mit den politischen Gremien Rücksprache halten zu können. Da es sich bei der Entwicklungsmaßnahme um eine hessische Verordnung handele, müsse auch das Land befragt werden. „Es geht nicht darum, mit Gewalt Recht zu bekommen“, betonte Horn. Allerdings habe der Ausgang der sechs Verfahren erhebliche Auswirkungen auf die restlichen Fälle. Horn verwies auf die schwierige finanzielle Situation der Stadt. „Dietzenbach hat kein Füllhorn auszuschütten wie Eschborn.“ Sagebiel stellte daraufhin klar, dass er als Richter keine Rücksicht darauf nehmen könne.

130 Verträge mit Preisgleitklauseln

Die DSK hatte insgesamt 130 Verträge mit Preisgleitklauseln abgeschlossen, etwa 60 Eigner einigten sich bereits mit der Stadt. Aus deren Sicht zu schlechteren Konditionen, wie sich gestern herausstellte. Noch sind freilich 33 Verfahren bei Gerichten oder beim Regierungspräsidenten anhängig.

Auch bei der strittigen Frage der Quadratmeterpreise stärkte Sagebiel den Klägern den Rücken. Konkret geht es um die Lesart einer Tabelle, in der ein Gutachter die Quadratmeterpreise auf Grundlage von fünf richtungsweisenden Urteilen des Oberlandesgerichts im Jahr 2007 aufgeführt hat. Damals war von rund 40 Millionen Euro die Rede, die insgesamt nachzuzahlen sind. Je nach Bauerwartung (gering, mittel oder hoch) sind in der Tabelle die Stichtage im Zweijahresrhythmus und die Preise genannt. Da es vor allem Ende der 80er Jahre gravierende Preissprünge gab, waren Verkäufe, die zwischen den aufgeführten Jahren erfolgten, immer ein Streitpunkt. Sagebiel bildete Zwischenwerte, was Horn als Schwachpunkt geißelte. Die Stadt und die DSK hatten immer die Preise des Stichtags angeboten, der vor dem jeweiligen Vertragsabschluss lag – also zuungunsten der Eigentümer.

„Das ist ein reines Dietzenbacher Problem“

Sollten Stadt und Land die Vergleiche ablehnen, ergingen umgehend Urteile. Sagebiel ließ keinen Zweifel daran, dass diese zu Lasten der Stadt ausfallen würden. Dagegen könnte sich die Kommune auch nicht mehr wehren, denn eine Revision beim Bundesgerichtshof will der Vorsitzende Richter nicht zulassen, da die Entwicklungsmaßnahme von keiner grundsätzlichen Bedeutung sei: „Das ist ein reines Dietzenbacher Problem.“ Die Stadt könnte zwar eine Nichtzulassungsbeschwerde – laut Sagebiel ohne Erfolgsaussichten – einreichen, was das Desaster allenfalls herauszögern würde. Die Stadt riskiert zudem immer höhere Rückzahlungen.

Wie viel Rückzahlungen nach den Vergleichen dazukommen würden, lässt Bürgermeister Jürgen Rogg in den nächsten Tagen ausrechnen. „Den Schaden, den diese Kommune aus der Entwicklungsmaßnahme schultern muss, ist für mich unfassbar“, sagte Rogg, der möglichst bald nach Wiesbaden fahren will: „Wenn das Land nicht endlich einsieht, dass es eine Verantwortung mitübernehmen muss, dann können wir die Bücher hier zu machen.“ Ihm reiße langsam der Geduldsfaden: „So eine Situation wie in Dietzenbach gibt es in ganz Hessen nicht noch einmal.“

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