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Dietzenbach: Politik will Satzung zu Straßenbeiträgen nicht beschließen, bevor Klarheit über Gesetz herrscht

Warten auf Antwort aus Wiesbaden

Dietzenbach -  Sie dürfte derzeit unangefochten den Spitzenplatz auf der Langzeitliste der „unerledigten Beratungsgegenstände“ einnehmen, die Straßenbeitragssatzung. Auch zur kommenden Stadtverordnetensitzung am 9. März steht sie wieder auf der Agenda, an gleicher Position. Von Nina Beck

Jedoch hat das Dreierbündnis aus WIR-BfD, SPD und GDL zudem einen Antrag eingebracht, wonach der Magistrat beim zuständigen Ministerium in Wiesbaden eine schriftliche Stellungnahme zum Thema anfordern solle. Denn wie berichtet, hatte es zuletzt unterschiedliche Aussagen dazu gegeben, ob eine Gesetzesänderung auf Landesebene hin zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen noch möglich sei oder bereits verworfen wurde. Käme das Gesetz, würden künftig alle Grundstückseigentümer einer Kommune anteilig zu grundlegenden Straßensanierungsarbeiten herangezogen, nicht nur die unmittelbar betroffenen Anwohner.

Klarheit über den Sachstand in dieser Frage erhofft sich deshalb das Dreierbündnis, ebenso, wie über die vom Ministerium empfohlene weitere Vorgehensweise. Es könne „nicht als sinnvoll erachtet werden“, heißt es in der Antragsbegründung, „die vorliegende Mustersatzung zu beschließen und sie dann gegebenenfalls durch eine andere zu ersetzen“.

Viele Straßen sind sanierungsbedürftig

Der zuletzt dem Stadtparlament vorgelegte Satzungsentwurf in Anlehnung an eine Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sieht eine Staffelung in der Kostenaufteilung vor: Dreiviertel der Sanierungskosten bliebe an den Anwohnern von Straßen hängen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, mit 50 Prozent wären jene dabei, deren Grundstücke an Straßen mit vorwiegend innerörtlichem Verkehr grenzen, und ein Viertel der Kosten müssten Anwohner von Straßen mit überörtlichem Durchgangsverkehr aufbringen.

Diese Mustersatzung hatte das Parlament bereits 2008 abgelehnt – woraufhin der damalige Bürgermeister Stephan Gieseler das Gremium verklagte. Doch sooft die Kommunalaufsicht dem Parlament seither schon im Nacken saß, sooft die Notwendigkeit beteuert wurde, nun müsse eine neue Satzung erlassen werden – schließlich stammt die derzeitige aus dem Jahr 1979 und ist nicht mehr rechtskonform: Bislang ist in dieser Hinsicht nichts geschehen.

Dagegen ist der Sanierungsstau, wie eine frühere Erhebung zeigt, enorm: Ein Viertel der Dietzenbacher Straßen, hieß es bereits 2010, seien in schlechtem oder sehr schlechtem Zustand.

Rubriklistenbild: © dpa

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