Dietzenbach - Sie dürfte derzeit unangefochten den Spitzenplatz auf der Langzeitliste der „unerledigten Beratungsgegenstände“ einnehmen, die Straßenbeitragssatzung. Auch zur kommenden Stadtverordnetensitzung am 9. März steht sie wieder auf der Agenda, an gleicher Position. Von Nina Beck
Jedoch hat das Dreierbündnis aus WIR-BfD, SPD und GDL zudem einen Antrag eingebracht, wonach der Magistrat beim zuständigen Ministerium in Wiesbaden eine schriftliche Stellungnahme zum Thema anfordern solle. Denn wie berichtet, hatte es zuletzt unterschiedliche Aussagen dazu gegeben, ob eine Gesetzesänderung auf Landesebene hin zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen noch möglich sei oder bereits verworfen wurde. Käme das Gesetz, würden künftig alle Grundstückseigentümer einer Kommune anteilig zu grundlegenden Straßensanierungsarbeiten herangezogen, nicht nur die unmittelbar betroffenen Anwohner.
Klarheit über den Sachstand in dieser Frage erhofft sich deshalb das Dreierbündnis, ebenso, wie über die vom Ministerium empfohlene weitere Vorgehensweise. Es könne „nicht als sinnvoll erachtet werden“, heißt es in der Antragsbegründung, „die vorliegende Mustersatzung zu beschließen und sie dann gegebenenfalls durch eine andere zu ersetzen“.
Dagegen ist der Sanierungsstau, wie eine frühere Erhebung zeigt, enorm: Ein Viertel der Dietzenbacher Straßen, hieß es bereits 2010, seien in schlechtem oder sehr schlechtem Zustand.
Rubriklistenbild: © dpa
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