Darmstadt/Dreieich - Fast ein Jahr ist es her, dass ein schwer Contergan geschädigter Mann aus Offenthal wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften in 22 Fällen vor Gericht stand. Seit gestern wird das Verfahren in Darmstadt neu aufgerollt. Von Silke Gelhausen-Schüßler
Der psychiatrische Sachverständige Dr. Dieter Jöckel aus Haina schätzte das Risiko, dass der Angeklagte nach der Verbüßung einer vierjährigen Haftstrafe erneut seine pädophilen Neigungen befriedigt, als hoch ein. So hoch, dass Richter Jens Aßling am Landgericht Darmstadt im ersten Prozess die Sicherungsverwahrung anordnete. Verteidiger Jörg Dietrich kündigte damals prompt Revision an.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011, die Sicherungsverwahrung komplett neu zu regeln, erleichterte diesen Einspruch erheblich. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den Offenthaler mit der Begründung einer nicht ausreichenden Gefährlichkeitsprognose auf. Er verwies die Strafsache an eine andere Darmstädter Kammer zurück. Gestern eröffnete Dr. Christoph Trapp die neue Verhandlung gegen den 49-Jährigen.
So sprach er auch während einer laufenden Verhandlung Minderjährige an und lud neue Dateien aus dem Internet. Nicht ohne Grund ist er bei der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Straftäter beim LKA registriert: Die Verurteilung in Darmstadt war bereits die fünfte ihrer Art seit 1979.
Bevor ihm das World Wide Web das Ausleben der Neigung erleichterte, verging er sich an mindestens einem Dutzend Jungen und Mädchen zwischen sechs und 14 Jahren, wurde zu mehreren Jahren Haft und Geldstrafen verurteilt. Allem Anschein nach erfolglos: Auch während der Ermittlungen wegen Kinderpornografie wurden wieder Spielsachen, Kinderbücher und andere altersgerechte Gegenstände in seiner Wohnung und in seinem Auto gefunden. Einen neuerlichen Missbrauch konnte ihm Staatsanwältin Katia Schick allerdings nicht nachweisen. Für den Verteidiger ein sicheres Zeichen, dass er „nur noch zusieht“.
Dass den Opfern auch beim Drehen von Kinderpornos schwerste Schäden zugefügt werden, dafür fehlt dem Angeklagten offensichtlich das Bewusstsein – ebenso wie ein Schuldgefühl. „Er hat die innere Überzeugung, dass einvernehmliche Handlungen für die Kinder nicht so schlimm sind. Er zwingt sie ja zu nichts“, so Dr. Jöckel. Eindringlich beschreibt der Sachverständige die Auswirkungen des nicht beherzigten Kontaktverbots zu Kindern: „Es ist so, als würde man einen trockenen Alkoholiker zum Barmixer machen.“
Für den Gutachter ist das mittelgradig erhöhte Rückfallrisiko absolut ausreichend, um die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Paragraf 66 zu rechtfertigen.
Am Mittwoch, 29. Februar, wird auf Antrag des Verteidigers noch einmal der Therapeut des Offenthalers angehört. Voraussichtlich wird an diesem Tag auch das Urteil verlesen.
Rubriklistenbild: © dpa
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