Egelsbach - Andere Kommunen haben’s vorgemacht – vorige Woche zum Beispiel Groß-Gerau, Nauheim und Trebur Seite an Seite mit Orten aus Rheinland-Pfalz. Die Rede ist davon, gegen die neuen Flugrouten am Frankfurter Flughafen zu klagen. Von Holger Borchard
Soll die Gemeinde Egelsbach ebenfalls den Gang vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel antreten und die Frankfurter Anwaltskanzlei Haldenwang mit der Wahrnehmung ihre Interessen beauftragen? Entscheiden werden das die Gemeindevertreter in der öffentlichen Sitzung am Mittwochabend (Rathaus, 20 Uhr).
Um es vorwegzunehmen: Die Abstimmung im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstagabend ergab ein klares Bild: Grüne, SPD und Wahlgemeinschaft stimmten pro Klage, die CDU beließ es bei einer mehr oder minder zustimmenden Enthaltung und die FDP in Person von Axel Vogt hatte kein Stimmrecht. Sofern also bis übermorgen nicht eine grundlegende Änderung der Ausgangslage vom Himmel fällt, dürfte eine überdeutliche Mehrheit grünes Licht für das juristische Vorgehen geben.
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Zwar könne man die Erfolgsaussichten wie immer in diesen Fällen nicht mehr und nicht weniger als „offen“ nennen, doch habe die Gemeinde mit der Doppelbelastung durch den Flugplatz ein Argument in der Hand, das sie von jeder anderen Kommune deutlich abhebe. „Die Tatsache, dass die neuen Anflugrouten eben nicht alternativlos sind wie in der Verordnung dargestellt, die aufzuzeigenden Abwägungsfehler und die Doppelbelastung durch den Egelsbacher Flugplatz sind zwei Angriffspunkte, die sich einem Gericht sehr plausibel näher bringen lassen.“
„Was passiert, wenn wir die Klage gewinnen?“, wollte ein Parlamentarier wissen. „Dann muss die Route geändert werden.“ Ob es denn reiche, wenn die anderen klagten und gewännen? „Ich fürchte, da muss jeder sein Eisen selbst schmieden, denn es würde Egelsbach im Süden wenig nützen, wenn Kommunen auf der Nordschiene etwas erreichen“, so Mehlers Antwort. Nicht wirklich guten Gewissens kann der Anwalt zu einer Sammelklage im Verbund mit anderen Kommunen raten. „Das würde zwar die Kosten reduzieren, aber es gibt keinen Partner, der sich anbietet. Egelsbach verfügt nun mal über ein Alleinsstellungsmerkmal, nämlich den Flugplatz. Er legt nahe, dass hier am Himmel eine Doppelbelastung, sprich ein Abwägungsfehler zum Nachteil Egelsbachs vorliegt. Das sollte man sich nicht verwässern lassen.“
Rubriklistenbild: © Liane Groß/pixelio.de
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