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Schaden Abwasserleitung: Rathaus Egelsbach warnt vor Haustürgeschäften

Keine Hast bei Kanalkontrolle

Egelsbach (hob) - Die EU-Bürokratie hat eine weitere Verordnung geboren, mit deren Umsetzung sich deutsche Rathäuser und Hauseigentümer in den nächsten Jahren herumschlagen müssen. Die Rede ist von der – prinzipiell löblichen – Richtlinie zum Schutz des Grundwassers.

Sie besagt, dass falls ein Schaden in der Abwasserleitung zwischen öffentlichem Hauptkanal und Haus festgestellt wird, der Besitzer diesen auf eigene Kosten reparieren lassen muss. Da können schnell ein paar tausend Euro zusammenkommen.

Ärger und Verwirrung gibt es freilich schon jetzt – dahinter stecken Geschäftemacher, die den schnellen Euro wittern. Diese versuchen, Immobilienbesitzer zur Untersuchung und gegebenenfalls zur Reparatur ihrer Hausanschlüsse zu drängen. Weil jüngst einige solche Fälle im Egelsbacher Rathaus gemeldet wurden, spricht Bürgermeister Rudi Moritz Klartext: „Die Gemeindeverwaltung kann vor Haustürgeschäften nur eindringlich warnen. Wir bitten Eigentümer, nicht voreilig und womöglich unnötig Geld auszugeben, sprich die aktuellen Werbeaktionen zu ignorieren.“

Da Egelsbach in der Wasserschutzzone III b liege, müsse der Zustand der Anschlussleitungen und Zuleitungskanäle erst bis 2025 komplett ermittelt sein. „Die Gemeinde wird damit etwa ab 2015 abschnittsweise beginnen – die Bürger müssen also nicht von sich aus tätig werden“, unterstreicht der Rathaus-Chef. „Im Regelfall wird eine optische Inspektion mittels Kamerabefahrung erfolgen, die dann ausgewertet wird.“ Zunächst aber müsse die Egelsbacher Entwässerungssatzung geändert werden, was eine rechtliche Prüfung sowie Beratung und Beschlüsse der Gemeindegremien voraussetze.

Rubriklistenbild: © dpa

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