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Egelsbach - So schnell kann es gehen: Beim Thema Ausbau des Flugplatzes Egelsbach „tut sich rein gar nichts“, hatte Dieter Ohl, Sprecher des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt, noch Mitte März unserer Redaktion erklärt. Von Markus Schaible

© dpa
Flugzeug, Egelsbach
Eine Verlängerung der Start- und Landebahn sei nicht mal ansatzweise am Horizont zu erkennen. Doch das ist Schnee von gestern.
Anfang April hat die Hessische Flugplatz GmbH, die den Egelsbacher Airport betreibt, beim RP einen Antrag auf Vorprüfung für den Betrieb nach Instrumentenflugregeln (IFR) eingereicht. Dies bestätigte Ohl jetzt auf Anfrage. Dieser IFR-Betrieb ist unmittelbar mit dem Ausbau der Piste verknüpft – dies hatte zumindest die Firma NetJets, die seit 2009 die überwiegende Mehrheit der HFG-Anteile besitzt, immer betont: „Die Installation eines instrumentengestützten Landesystems erfordert die Verlängerung der Lande- und Startbahn um etwa 270 Meter sowie eine Verbreiterung um rund fünf Meter.“
Die Piloten könnten „sicherer und geräuschärmer in einem kontrollierten Luftraum starten und landen“, so die Begründung des HFG-Mehrheitseigners. „Insbesondere während ungünstiger Wetterlagen sowie durch die Nutzung des Luftraums bei Egelsbach durch Fluggeräte unterschiedlicher Geschwindigkeiten“ habe der Einsatz von IFR-Technik „höchste Priorität“.
Zwei Jahre nach dem Einstieg des zum Imperium des US-Milliardärs Warren Buffett gehörenden Luftfahrtunternehmens am Flugplatz macht die HFG nun Ernst. Wobei: „Es ist noch kein Antrag nach dem Luftverkehrsgesetz“, so Ohl. Doch in einen solchen wird die Vorprüfung bei positivem Ergebnis mit Sicherheit münden.
Einen Ordner an Unterlagen hat die HFG an das RP geschickt – diese hat ihn an die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit Sitz in Langen weitergeleitet. Dort wird nun „die grundsätzliche Möglichkeit“ für einen Instrumentenflugbetrieb in Egelsbach“ geprüft, so Ohl. Dies werde nach Aussage der DFS etwa zwei bis drei Monate dauern.
„Erst wenn diese Prüfung ergeben sollte, dass der Betrieb nach Instrumentenflugregeln grundsätzlich technisch möglich ist, würde sich ein förmliches Antragsverfahren auf wesentliche Änderung des Verkehrslandeplatzes anschließen, das dann von unserer Behörde im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens durchzuführen wäre“, so der Sprecher des Regierungspräsidiums.
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