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Flughafen Frankfurt: 30 Kommunen fordern von Bouffier mehr Ruhe in der gesetzlichen Nacht

Das Ultimatum steht

Frankfurt - Am 13. März beginnt der Prozess um das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, und zugleich endet ein Ultimatum. Von Michael Eschenauer

„Wir lassen uns nicht länger hinhalten, wir verlangen von der Landesregierung bis zu diesem Datum ein klares Signal, dass man die gesetzliche Nacht zwischen 22 und 6 Uhr ruhiger machen will“, so der Vorsitzende der Fluglärmkommission, Thomas Jühe. Weiterer Anpfiff für die regierungsamtlichen Ausbau-Befürworter: „Bringt eure öffentlichen Reden und euer Handeln in Übereinstimmung, dann seid ihr glaubwürdig.“

Die Fluglärmkommission, ein Beratungsgremium in Sachen Flughafenausbau, erhöht den Druck und fordert von der schwarz-gelben Landesregierung, „dass zumindest Ernst gemacht wird“ mit dem in der Mediation vorgesehenen absoluten Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr. Unverzichtbar sei ferner ein entschiedeneres Vorgehen für aktiven Schallschutz in den Randstunden von 5 bis 6 und von 22 bis 23 Uhr.

Es sei, so unterstrichen Jühe und der Offenbacher „Ausbau-Stadtrat“ Paul-Gerhard Weiß (FDP), dringend erforderlich, „vielfältige Maßnahmen“ zu treffen, um die derzeit mit durchschnittlich 136 Flugbewegungen belastete Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erheblich ruhiger zu machen. Gegenüber dem Jahr 1998 mit jährlich 416.000 Tages- und 28.000 Nacht-Flugbewegungen sowie 78 Flugbewegungen in der einzelnen Nacht gingen die Prognosen für 2020 von 701.000 Tagesflugbewegungen pro Jahr bei bis zu 150 Bewegungen in der gesetzlichen Nacht aus.

Die 30 Kommunalvertreter der Fluglärmkommission verabschiedeten ein entsprechendes Positionspapier gegen die Stimmen der acht Vertreter von Luftverkehrsbranche und Behörden. Es soll baldmöglichst Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) vorgelegt werden. Das Gremium reagierte damit auf eine kurz zuvor gehaltene wissenschaftliche Gesamtschau zum Thema. Vertreter des Umweltbundesamtes (UBA) hatten bei der Sitzung im Frankfurt Airport Center zahlreiche wissenschaftliche Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von nächtlichem Fluglärm zusammengefasst.

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Folgendes gilt als bewiesen: Nächtlicher Fluglärm erhöht die Anfälligkeit für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Depressionen. Bei Herzinfarkten steigt das Risiko um bis zu 50 Prozent. Depressionen nehmen bei Frauen um bis zu 40 Prozent, bei Männern um bis zu 70 Prozent zu. Auch der Konsum von Beruhigungs- und Schlafmitteln steigt. Eine Ruhezeit von sechs Stunden, wie sie das Nachtflugverbot vorsieht, reicht nicht, denn „das Schlafbedürfnis beträgt mindestens acht Stunden“. Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr würde dagegen die „üblichen Bettzeiten abdecken“. Die Kosten der Krankheiten, die durch nächtlichen Fluglärm verursacht werden, summieren sich innerhalb von zehn Jahren auf 400 Millionen Euro. Lärmgedämmte Fenster und Lüfter reichen nicht, es muss draußen ruhiger werden. Denn die meisten Menschen tendieren dazu, trotz Fluglärms bei offenem Fenster zu schlafen. Dies verursacht zunächst unbemerkte Schädigungen. Forderung des UBA: Ein stadtnaher Flughafen braucht ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr.

Jühe erinnerte daran, dass „Null Nachtflüge“ als Kompensation für die durch den Ausbau abzusehende höhere Tagesbelastung in die Mediation geschrieben worden sei. Die Zeit zwischen 5 und 6 sowie zwischen 22 und 23 Uhr sei als „schutzwürdig“ eingestuft worden. Davon habe man bisher nichts gemerkt.

Die Fluglärmkommission verlangt eine räumliche und zeitliche Verlagerung von möglichst vielen der nächtlichen Flugbewegungen. Ferner wird ein entschiedeneres Umfliegen von Wohngebieten gefordert. Dieser „Curved Approach“ - eine Art schärfere Ausgabe des bereits nachts praktizierten Segmented Approach - erlaube sogar ein Einschwenken der Maschinen auf den Landeanflug westlich von Neu-Isenburg, hieß es. Voraussetzung sei, dass die Flugzahlen nachts gesenkt würden.

Die Behauptung von Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP), man wolle mit der Revision in Leipzig Rechtssicherheit in Sachen Nachtflugverbot schaffen, bezeichnete der Vorsitzende der Fluglärmkommission als abwegig. Rechtssicherheit gebe es nur dann schnell, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Forderung des Kasseler Verwaltungsgerichtshofes nach absolut null Nachtflügen verwerfe und den Planfeststellungsbeschluss mit 17 Ausnahmen bestätige. Damit könne die Landesregierung nicht zufrieden sein, wenn sie es ernst meine mit ihrer „Null-Strategie“.

Eine Bestätigung der Null-Nachtflug-Position des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs durch Leipzig dagegen mache auf jeden Fall ein aufwändiges Planergänzungsverfahren notwendig, gegen das auf jeder Ebene geklagt werden könne. Die angeblich angestrebte Null-Nachtflug-Lösung sei in jedem Fall schneller erzielbar, wenn Hessen die Revision zurückziehe.

Jühe bezeichnete es zudem als „miesen Stil“, dass die Landesregierung gegen die Durchsetzung  von Nachtflugverboten in Deutschland arbeite. Wiesbaden versuche nicht, gegen das im Koalitionsvertrag von CDU und FDP fixierte Ziel vorzugehen, demzufolge die gesetzlichen Grundlagen für eine Ausweitung des Nachtflugbetriebs erleichtert werden sollen.

Rubriklistenbild: © dapd

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