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Zwei Hauptamtliche: Hainburger Gemeindevertretung änderte nach gescheitertem Bürgerentscheid die Hauptsatzung

Demnächst zwei Hauptamtliche

Hainburg - Nun ist es amtlich: Im Hainburger Gemeindevorstand wird die Stelle eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten geschaffen. Von Rudi König

© paw

Mehr als 30 Zuhörer - das ist eine Rekordbeteiligung - verfolgten die Debatte in der Gemeindevertretersitzung zur Schaffung einer Stelle für einen hauptamtlichen Beigeordneten.

In namentlicher Abstimmung - einen entsprechenden Antrag hatten die Bürger für Hainburg (BfH) gestellt - votierten die 19 CDU-Fraktionsmitglieder für den Antrag ihres Bürgermeisters Bernhard Bessel, die 17 Mitglieder der Oppositionsparteien (SPD, Grüne, BfH und FDP) stimmten dagegen. Ein Mitglied der SPD fehlte an diesem Abend. Keine Mehrheit fand auch der konkurrierende Antrag der BfH, die bereits im Stellenplan 2012 ausgewiesene Stelle des Bauamtsleiters schnellstmöglich zu besetzen.

Bereits im August des vergangenen Jahres hatten die Christdemokraten die Änderung der Hauptsatzung mit einer Stimme Mehrheit verabschiedet. Der am 29. Januar 2012 zugelassene Bürgerentscheid wollte diesen Beschluss wieder rückgängig machen. Doch der Bürgerentscheid scheiterte. Gemeindevertretervorsteher Franz Kemmerer gab das Ergebnis noch einmal bekannt. Stimmberechtigte insgesamt: 11.269; Abstimmende insgesamt: 4027; ungültige Stimmen: 25; gültige Stimmen: 4002; Gesamtzahl der gültigen Ja-Stimmen 2790 und Gesamtzahl der gültigen Nein-Stimmen 1212. Zwar war die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen einen hauptamtlichen Beigeordneten, aber das erforderliche Quorum vom mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten (2818 Stimmen) wurde um 28 Stimmen verfehlt. So musste die Gemeindevertretung nun endgültig über die Satzungsänderung entscheiden.

Turbulentes, fast einstündiges heftiges Wortgefecht

Rund 40 Zuhörer erlebten aber zuvor noch einmal ein turbulentes, fast einstündiges heftiges Wortgefecht. Als erster Redner stieg CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Harrer in die „Bütt“: „Wir bleiben dabei. Wir beschreiten den innovativen und sparsamen Weg und verknüpfen die Stelle des Bauamtsleiters mit der eines hauptamtlichen Beigeordneten“, so seine klare Aussage, denn das Bürgerbegehren sei gescheitert. Er verzichtete auf ein Für und Wider, denn die Argumente seien in den kurzen aber heftigen Wahlkampf ja alle auf den Tisch gekommen. Er bedauerte, dass es nicht gelungen sei, mehr Wähler an „die Urne zu treiben“. Allerdings wunderte er sich über die eigenartige Interpretation des Abstimmungsergebnisses. In seinen Augen war es den 75,25 Prozent der Bürger, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten, offensichtlich entweder egal oder sie waren gegen das Bürgerbegehren. Stellung bezog er auch zum Vorwurf, einen Bürgermeisterlehrling zu installieren. Dies sei eine Verhohnepiepelung der Bürger, denn die CDU stelle keinen Bürgermeister auf, der werde von den Bürgern gewählt.

„Was die abstimmende Bevölkerung will ist eindeutig“, stellte Cliff Hollmann (Grüne) fest. In den einzelnen Wahlbezirken hätten teilweise bis zu 75 Prozent gegen den hauptamtlichen Beigeordneten gestimmt. „Wir brauchen keinen hauptamtlichen Beigeordneten“, so seine Meinung. Er forderte deshalb die CDU auf, den Antrag zurückzuziehen. Die Erbfolge- oder Nachfolgeregelung, wie er es nannte, sei nur im Interesse der Christdemokraten und nicht der Bevölkerung. „Bei unserem Defizit im Haushalt können wir uns das nicht leisten.“ Außerdem gab er zu bedenken, dass die erforderliche Kompetenz in der Verwaltung ja vorhanden sei, sie müsse nur aktiviert werden.

Werben mit Vertrauen und Kompetenz

Ähnlich argumentierte auch Julia Zimmer (SPD): „Das Werben mit Vertrauen und Kompetenz des Bürgermeisters und der CDU ist nicht aufgegangen.“ Im Namen der 2790 mit Ja-stimmenden Bürger forderte sie ebenfalls die Rücknahme des Antrages.

Von einem Tag, der in die Geschichte der Gemeinde eingehen wird, sprach Ingrid Berger-Welzbach (FDP). Ihrer Ansicht nach benötige die Gemeinde für die Leitung des Bauamtes keinen Mitarbeiter mit Beamtenstatus. Sollte er den gestellten Aufgaben nicht gerecht werden, könne er nicht entlassen werden, ohne dass der Steuerzahler lebenslang Bezüge für ihn bezahlen müsste. Außerdem könnten durch Zuständigkeitsregelungen die ehrenamtlichen Beigeordneten viele Aufgaben übernehmen und dadurch zur Entlastung des Bürgermeisters beitragen. „Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Mehrheit der Bürger keinen hauptamtlichen Beigeordneten möchte. Der Wähler vergisst nie, die nächsten Wahlen kommen bestimmt. Respektieren Sie den Bürgerwillen.“

Die CDU vor dem Waterloo gerettet

In den Augen von Wigbert Appel (BfH) habe lediglich der Landesgesetzgeber die CDU vor dem Waterloo gerettet. Er meinte damit das Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten, das um ganze 28 Stimmen nicht erreicht wurde. Er erinnerte die Christdemokraten, daran, dass sie bei der Kommunalwahl selbst unter der magischen Grenze von 25 Prozent der Stimmberechtigten geblieben seien. Er forderte deshalb die politischen Konkurrenten auf, auf die Schaffung eines zusätzlichen hauptamtlichen Beigeordneten als „CDU-Bürgermeisterlehrling“ zu verzichten. „Mit ihrer Sturheit und ihrer Parteibuchwirtschaft leisten sie weder der Demokratie noch der Gemeinde einen guten Dienst.“

Eine längere Stellungnahme gab Bürgermeister Bernhard Bessel ab, der erneut einräumte, dass er vom Ergebnis des Bürgerentscheides enttäuscht ist und sich nicht als Sieger fühle. Doch nach wie vor halte er den eingeschlagenen innovativen Weg für richtig. Das werde sich in den nächsten Jahren herausstellen.„Wenn man davon überzeugt ist, muss man ihn auch gehen, auch wenn einem der Wind ins Gesicht bläst“, so Bessel. Er wies darauf hin, dass von den 13 Kommunen im Kreis Offenbach nur noch drei mit einem Hauptamtlichen auskämen. Vor der Gemeinde lägen eine Vielzahl von wichtigen Aufgaben, die viel Sachkompetenz erforderten. Das sei von einem allein nicht mehr zu schaffen. Ein Bürgermeister arbeite mehr als 60 bis 70 Stunden pro Woche.

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