Hanau ‐ „Das Klima in der Arbeitswelt ist definitiv rauer geworden, und das nicht erst seit Beginn der Wirtschaftskrise, aber in der Krise noch mehr.“ Der Mann, der das sagt, muss es wissen. Denn Ulf Kersting ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Hanauer Kanzlei Fleischmann, Mosler und Partner. Von Dirk Iding

© Iding
Der Hanauer Rechtsanwalt Ulf Kersting ist laut „WirtschaftsWoche“ einer der 25 besten Fachanwälte für Arbeitsrecht in Deutschland. Der 44-Jährige beklagt auch in der Arbeitswelt einen „zunehmenden Verfall von Sitte und Anstand“.
Die rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern gegenüber Unternehmen zu vertreten, ist sein tägliches Geschäft. Der 44-Jährige ist einer von mehr als rund 8000 aufs Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, die es bundesweit gibt. Und wenn man der renommierten Zeitschrift „WirtschaftsWoche“ Glauben schenken darf, dann gehört Kersting zu den besten seiner Zunft.
Die „WirtschaftsWoche“ hat nach einer aufwändigen Recherche und einem mehrstufigen Auswahlverfahren mit Hilfe von Experten von Rechtsschutz-Versicherungen eine Liste der 25 besten Fachanwälte für Arbeitsrecht veröffentlicht. Und der Hanauer Rechtsanwalt Ulf Kersting ist einer von ihnen. Eine Ehrung, die den 44-Jährigen einerseits natürlich freut, ihm andererseits aber auch ein wenig suspekt ist: „Ich gehe davon aus, dass es unter den 8000 Kollegen noch eine ganze Reihe mehr sehr guter Arbeitsrechtler gibt.“
Für Kersting stand schon relativ früh fest, dass er sich als Jurist auf das Gebiet Arbeitsrecht spezialisieren würde. Sein Studium absolvierte er an der Universität Gießen, an der der Fachbereich Arbeitsrecht seit je her einen hohen Stellenwert genieße. Sein Referendariat absolvierte Kersting später am Arbeitsgericht Gießen. Dort lernte er die Denkweise von Arbeitsrichtern kennen, eine Erfahrung, so meint der 44-Jährige, von der er auch heute noch profitiere.
In der Arbeitswelt beklagt der 44-Jährige „einen zunehmenden Verfall von Sitte und Anstand“. Selbst Bagatellen würden mittlerweile herangezogen, um fristlose Kündigungen von Mitarbeitern zu begründen. Es gebe auch Fälle von regelrechtem „Mobbing“, in denen Mitarbeiter mit Abmahnungen überzogen würden, um sie dazu zu bringen, von sich aus zu kündigen. „Mit Sitte und Anstand hat das oft nichts mehr zu tun“, sagt Kersting.
Dass es immer wieder zu solchen Auswüchsen komme, habe sicherlich einerseits etwas mit dem wachsenden Kostendruck in den Unternehmen zu tun, andererseits aber auch mit dem in Deutschland vergleichsweise stark ausgeprägten Kündigungsschutz, so Kersting.
Die Wirtschaftskrise trage aber auch noch auf andere Weise dazu bei, dass die Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten zunehmend verbissener geführt würden. Kersting: „In wirtschaftlich besseren Zeiten konnte man seinem Mandanten schon eher mal raten, auf das Angebot einer Abfindung einzugehen und sich irgendwo anders einen neuen Job zu suchen.“ Heute ist der Erhalt des Arbeitsplatzes, vor allem für geringer Qualifizierte und ältere Arbeitnehmer, in der Regel wichtiger als eine Abfindung, zumal diese mittlerweile auch noch steuerpflichtig ist. Zusätzlich habe die Hartz IV-Gesetzgebung den Druck auf die Arbeitnehmer, um ihren Arbeitsplatz zu kämpfen, noch immens erhöht, meint Kersting.
Bei Problemen mit Arbeitgebern rät der 44-Jährige jedem Betroffenen, sich möglichst frühzeitig juristisch beraten zu lassen: „Eine Erstberatung kann sich jeder leisten. Und sie sollte zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem man Weichen noch so stellen kann, dass es möglichst nicht zu einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht kommt.“
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