223.02.10|Hanau|Hanau|
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Hanau ‐ Für eine Beibehaltung des bewährten Schiedsamtes im Rahmen des Gesetzes zur außergerichtlichen Streitschlichtung, das Ende des Jahres ausläuft und erneuert werden muss, hat sich der CDU-Landtagsabgeordnete Aloys Lenz ausgesprochen. Von Dirk Iding
Lenz bedauerte, dass diese Möglichkeit des „zweiten Wegs in der Justiz“ bei der Bevölkerung wenig bekannt sei. Dabei handele es sich bei der Einrichtung des Schiedsamtes um eine leider viel zu wenig genutzte Möglichkeit, kostengünstig, schnell und unkompliziert Streitigkeiten von Bürgern untereinander beizulegen. „Es ist bei Zivilstreitigkeiten oftmals sinnvoller, die örtliche Schiedsperson anzurufen, anstatt teure Gerichtsverfahren einzugehen, die hohe Prozess- und Anwaltskosten nach sich ziehen“, so Lenz.
Wie er betonte, würden die Gerichte durch die Tätigkeit der Schiedsleute entlastet. Zudem könne die Beilegung des Streits schneller erfolgen, als dies im Falle eines regulären Gerichtsverfahrens möglich sei. Im Zentrum eines jeden Schiedsverfahrens stehe die Einigung der Streitparteien. Unter dem Motto „Schlichten statt richten“ würden die Schiedsmänner und Schiedsfrauen erheblich zum Rechtsfrieden in Deutschland beitragen, hob Lenz hervor. Dabei sei die Erfolgsquote bei den Streitschlichtungen sehr hoch.
Zu den Angelegenheiten, die die Schiedsämter regeln könnten, zählen im Wesentlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzungen und Sachbeschädigung. Jedoch können die Schiedsämter auch bei anderen Fällen angerufen werden. Wie Lenz berichtete, gingen die meisten Verfahren vor den Schlichtern auf das so genannte „obligatorische Verfahren“ zurück. In einigen Bereichen des Zivilrechts schreibe das Gesetz vor, dass vor einer Anrufung der Gerichte ein Schlichtungsversuch bei den Schiedsämtern erfolgen müsse.
Wie Lenz erklärte, werde er sich bei der in diesem Jahr anstehenden Erneuerung des Gesetzes für eine Beibehaltung der bisherigen Praxis einsetzen. Jedoch müsse überlegt werden, wie man die Schlichtung vor den ehrenamtlich tätigen Schiedsmännern und Schiedsfrauen im Rahmen des freiwilligen Verfahrens stärker im Bewusstsein der Bevölkerung verankern könne. Gleichzeitig appellierte Lenz an die Bürger seines Wahlkreises, diesen unkomplizierten Weg im Falle von Streitigkeiten häufiger zu nutzen.
Wie Lenz berichtet, sei die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne gleich einen Richter zu bemühen, bereits relativ alt. Die Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen bestehe bereits seit 180 Jahren. Schon 1827 sei das Schiedsmannswesen - beschränkt auf zivilrechtliche Streitigkeiten - in der Provinz Preußen eingeführt worden.
Rubriklistenbild: © CDU Hessen
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