Hanau - Als „äußerst anstrengend“ hat der leitende Arzt die Operation in Erinnerung, bei der der 70-jährigen Steinheimerin Erika R. im St. Vinzenz-Krankenhaus ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt worden ist. Von Erwin Diel
Wegen erheblicher Beschwerden und gesundheitlicher Beeinträchtigungen hat die Seniorin Arzt und Krankenhaus auf Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.
Beim jüngsten Termin vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts schilderte der Arzt seine Sicht der Operation, bei der es zu zwei Komplikationen kam: Zunächst härtete der zur Verankerung der Prothese verwendete Knochenzement frühzeitig aus, dann entstanden Schäden an der Verbindung des mittleren Gesäßmuskels mit dem Oberschenkelknochen.
Mehrfach korrigiert hat vor Gericht der Mediziner seine Schilderung zu den Schäden am Gesäßmuskel. Zunächst beschrieb er den Abbruch einer Knochenspitze, an der der Muskel angewachsen ist. Nach Durchsicht von Röntgenbilder sagte der Operateur, am Oberschenkelknochen habe es nur einen Riss gegeben, der fixiert worden sei. Die Komplikation ist im Operationsbericht nicht erwähnt.
Die Situation sei so behoben worden, dass daraus „ein regulärer postoperativer Verlauf resultieren konnte,“ sagte der Arzt als Fazit. Die Patientin musste nach Muskelabriss und einem Ermüdungsbruch mehrfach nachoperiert werden.
Rubriklistenbild: © dpa
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