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Baumängel: Becken im Schwimmbad ist undicht

Becken im Schwimmbad ist undicht

Heusenstamm ‐ Das große Becken im Schwimmbad ist undicht. Auf diese einfache Aussage kann man reduzieren, was Bürgermeister Peter Jakoby am Mittwochabend im Haupt- und Finanzausschuss äußerst vorsichtig zu erläutern versuchte. Von Claudia Bechthold

© Bechthold

Außen fast fertig, aber innen undicht: das Schwimmbad an der Jahnstraße.

Nach verschiedenen Überprüfungen konnten die Mängel in den Bautätigkeiten auf Unregelmäßigkeiten im Gewerk Fliesenarbeiten eingegrenzt werden“, formulierte der Verwaltungschef. Und vor allem: „Der Eröffnungstermin für das Schwimmbad kann daher bis zur Klärung des Sachverhaltes und einer angepassten Terminplanung leider nicht benannt werden.“ Eigentlich waren die Umbauarbeiten an dem Bad schon Anfang des Jahres weitgehend abgeschlossen. Nun müsse nur noch - wie in solchen Fällen üblich - die Dichtigkeit der Schwimmbecken geprüft werden, hatte es damals geheißen. Und: Man hoffe, das Bad noch vor den Osterferien eröffnen zu können. Doch dann wurde es still um das Sieben-Millionen-Euro-Projekt.

Am Mittwochabend nun informierte der Bürgermeister die im Haupt- und Finanzausschuss vertretenen Stadtverordneten über den Stand der Dinge. Mehrfach sei das große Becken im Schwimmbad befüllt worden. Und immer wieder sei Wasser ausgetreten. Die Stadtwerke Heusenstamm, Eigentümerin des Bades, habe daraufhin einen Sachverständigen für Bäderbau mit der Bewertung der akuten Lage beauftragt. Und dieser habe, nach örtlichen Feststellungen, den Bauherren empfohlen, das Gewerk – also die Fliesenarbeiten – in dieser Form nicht abzunehmen.

Wie es nun weitergeht, ist noch nicht klar

Wie es nun weitergeht, vermochte der Bürgermeister nicht zu sagen. Erst müsse der technische Sachverhalt geklärt, entnommene Materialproben untersucht und ausgewertet werden. Und Bauleitungs-, Planungs-, Bauüberwachungs- und Projektsteuerungsverantwortlichkeiten müssten in die kritische Betrachtung der entstandenen Situation einbezogen werden. Dazu seien auch entsprechende rechtliche Aspekte im Hinblick auf Versicherungsklauseln zu berücksichtigen.

Zusätzliche Kosten für den Schwimmbad-Umbau dürfen der Stadt Heusenstamm oder den Stadtwerken nicht entstehen, betonte Jakoby. Und er sei nicht bereit, „Kompromisse in der technischen Ausführung im Hinblick auf die dauerhafte Funktionsfähigkeit einzugehen“. Der Bauherr habe Anspruch auf ein „mangelfreies Gewerk“. Die verantwortlichen Vertragsparteien arbeiteten jetzt mit dem Sachverständigen an der Klärung der einzelnen Punkte und an einer Lösung. Der Sachverständige habe von einer nachvollziehbaren Erwartung des Bauherren an die Funktions- und Gebrauchsfähigkeit der eingebauten Baustoffe und Produktsysteme von mindestens 20 Jahren gesprochen.

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