526.02.10|Langen|Langen|1
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Langen ‐ Gartenbesitzer aufgepasst: Eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz verbietet seit diesem Jahr zwischen dem 1. März und dem 30. September Gartenarbeiten, die einen erheblichen Eingriff in den natürlichen Lebensraum von Tieren und Pflanzen bedeuten würden. Von Markus Schaible
Betroffen sind Arbeiten wie Hecken roden, Rasenflächen abbrennen, Gestrüpp beseitigen, wie Heike Gollnow vom städtischen Umweltreferat erklärt. „Natürlich ist es weiterhin erlaubt, den Rasen zu mähen und die Gartenhecke zu schneiden“, sagt sie. Wer allerdings plane, eine Hecke oder dichtes Buschwerk zu entfernen oder stark zurückzuschneiden, dürfe dies künftig nur von Anfang Oktober bis Ende Februar tun.
Die neue Regelung befreie Grundstücksbesitzer jedoch nicht von ihrer Pflicht, im Laufe des Jahres Bäume und Sträucher so zu kürzen, dass Wege und Straßen gut passierbar bleiben.
Rubriklistenbild: © pixelio
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