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Prozess wegen versuchten Totschlags in Langen mit vielen Fragen

Dem Kumpel ins Herz gestochen

227.01.12|Langen|Langen|4
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Artikel: Dem Kumpel ins Herz gestochen

Langen - „Ruft wenigstens einen Notarzt!“ Der 46-jährige J. M. – im Moment des Ausrufs alkoholisiert und soeben mit einer 9,5 Zentimeter langen Messerklinge bis zum Anschlag in die Herzgegend gestochen – scheint offenkundig klarer im Kopf zu sein als Henry W. (33). Von Silke Gelhausen-Schüßler

Der – gleichermaßen unter Alkohol- wie Drogeneinfluss stehend – hat seinen Kumpel eben mit der Stichwaffe lebensgefährlich verletzt. W. fehlt zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Darmstadt nach wie vor eine Erklärung für sein Verhalten, für das er sich nun zusammen mit Matthias E. (19, beide aus Langen) wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Raub verantworten muss. „Es ist halt so passiert!“ ist die vielsagende Essenz dessen, was ihm dazu einfällt.

Die zermürbende dreieinhalbstündige Aussage beider Angeklagten ist zwar von Reue, aber umso mehr von Erinnerungslücken und Widersprüchen zu den polizeilichen Vernehmungsprotokollen geprägt. Fragen zu Motiv und Planung der Tat bleiben unbeantwortet. Weitgehend rekonstruierbar ist aber der Tathergang am 26. Oktober 2010, der M. um ein Haar das Leben gekostet hätte.

Weil der am Telefon W.’s verstorbene Mutter beleidigt hatte und dieser zudem fünf Gramm Haschisch in M.’s Wohnung vermutet, sucht er zusammen mit E. den Kumpel in der Friedrichstraße auf. Da der auf das Klingeln und Rufen nicht öffnet („Socke, komm raus, du Hurensohn!“), tritt W. kurzerhand die Tür ein und geht sofort auf M. los. Nach mehreren Schlägen ins Gesicht holt er ein Messer aus der Brusttasche und sticht ohne Vorwarnung zu. Als E., der eigentlich nach dem Haschisch suchen sollte, das blutdurchtränkte Hemd sieht, versucht er in ebenfalls geistig getrübtem Zustand, den Notarzt zu rufen. Doch das gelingt erst, als ihm W. zu Hilfe kommt.

Langes Vorstrafenregister

M. erleidet eine Rissverletzung am Herzen sowie eine Öffnung und Einblutung des Herzbeutels. Während der Notoperation tritt ein zweiminütiger Herzstillstand ein. Sechs Wochen verbringt M. in der Klinik.

Alles kein Grund, dem Kumpel böse zu sein: Als wäre nichts gewesen, unterhält er sich im Gerichtssaal in aller Freundschaft mit dem Angeklagten. Es entsteht der Eindruck, seine Nebenklage könnte eher dem Zweck dienen, in einem Zivilverfahren dem Freund Schmerzensgeld abzuverlangen.

Beide Angeklagten machen nicht zum ersten Mal mit der Justiz Bekanntschaft und haben einige Gemeinsamkeiten: Trennung der Eltern, Beginn einer Drogenkarriere mit 13 Jahren, ein paar Jahre später regelmäßiger Alkoholkonsum, Rauswurf aus der Sonderschule, fehlender Schulabschluss, Arbeitslosigkeit oder Gelegenheitsjobs. W.’s Akte zählt mittlerweile 13 Vorstrafen, die meisten wegen Körperverletzung.

Für Richter Jens Aßling steht neben der Klärung der Schuldfähigkeit die Frage nach der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Vordergrund. Dazu wird im Laufe des Verfahrens der psychiatrische Gutachter voraussichtlich Antworten geben. Die Urteile werden am 9. Februar erwartet.

Rubriklistenbild: © Michael Grabscheit/pixelio.de

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