2024.11.09|Offenbach|Offenbach|4
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Offenbach ‐ Eigentlich hatte Dr. Dieter Müller vor, heute einen Kranz niederzulegen. In der Nähe des Sportgeländes der SSG Gravenbruch. Dort, in einer verwinkelten Gasse, wollte er feierlich seinen Glauben an den Rechtsstaat beerdigen. Er hat es letztlich nicht getan, obwohl er allen Grund dazu hätte. Von Matthias Dahmer

© Georg
Dr. Dieter Müller wartet auch zwei Jahre nach dem brutalen Überfall darauf, dass die der Tat angeklagten Jugendlichen zur Verantwortung gezogen werden.
Weder die Angeklagten noch die Vereinsführung der SSG Gravenbruch haben sich jemals bei ihm entschuldigt. Den Verein, der für die Sicherheit der Gäste verantwortlich war, will er unter Umständen vorm Zivilgericht auf Schadensersatz verklagen.
Doch eigentlich geht es Dr. Dieter Müller nur noch darum, dass strafrechtlich ein Schlussstrich unter die Gewalttat gezogen wird, dass er endlich die Erinnerung daran löschen kann.
„Diese Verfahrensweise ist für alle unbefriedigend“, sagt Rechtsanwältin Angela Jehrke, die das Opfer vertritt. Die Vernehmungen der Angeklagten durch die Polizei seien vor Gericht nicht unmittelbar verwertbar und „Kriminelle wissen, dass die Aussage vor der Polizei nicht zählt“, so die Juristin. Deshalb wäre ihrer Ansicht nach eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft geboten gewesen. Jehrkes Forderung: Strafverfahren gegen Jugendliche müssen schneller laufen. In anderen Bundesländern, wie etwa in Bayern, werde das vorgemacht. Im konkreten Fall wäre es auch in zwei Monaten zu schaffen gewesen.
Verfahren gegen jugendliche Straftäter vor hessischen Amtsgerichten dauerten laut einer Statistik aus 2008 im Schnitt 3,8 Monate, Spitzenreiter Bayern brauchte nur 2,3 Monate. 1999 wurde in Hessen an mehreren Amtsgerichten in einem Pilotprojekt das vorgezogene Jugendverfahren eingeführt. Ziel unter anderem: Durch die beschleunigte Ahndung der Straftat soll eine Signalwirkung gegenüber dem Täter erreicht werden. Im vergangenen Jahr wurden 29 Verfahren auf diese Weise erledigt. Der Modellversuch ist zeitlich nicht befristet, eine hessenweite Einführung ist nicht vorgesehen.
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