Offenbach - Schlichte Ignoranz, vermeintliche Bauernschläue oder echte Dummheit? Trefflich lässt sich darüber streiten, warum einige Mitbewohner dazu neigen, ihren Müll illegal beim Nachbarn oder an der nächsten Straßenecke abzuladen. Von Martin Kuhn

© Stadt
Am Donnerstag wurde der bislang letzte Fall gemeldet: an der Verbindung zwischen dem Friedhof Bieber und der B448.
Fest steht: Die Stadt lässt sich das schon lange nicht mehr gefallen. Sie versucht, jeden Müllsünder zu ermitteln, zu überführen und zur Kasse zu bitten. Dabei geht es nicht allein ums Stadtbild.
„Art und Menge der Abfälle, die dort hingeworfen wurden, lassen darauf schließen, dass es sich um ein und denselben Verursacher handelt“, sagt Frank Weber, stellvertretender Ordnungsamtsleiter. Nach seinen Worten muss es sich um „größere Renovierungsarbeiten“ an einem Haus gehandelt haben, bei denen die Abfälle angefallen sind.
Einige Hinweise aus der Bevölkerung wurden ans Ordnungsamt bereits gemeldet und auch Spuren in den Abfällen gesichert, so dass durch weitere Zeugenaussagen bald die Herkunft der Abfälle geklärt sein könnte. Den Verursacher erwarten Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Christian Broos vom Ordnungsamt hat dafür kein Verständnis und kündigt Repressalien gegen den Verursacher an. Bei einer solchen Abfallmenge summieren sich die Bußgelder schnell auf 5000 Euro. Broos: „Unfassbar, wie rücksichtslos manche Menschen sind, die auf Kosten der Allgemeinheit Renovierungskosten niedrig halten wollen, in dem sie die Abfälle im Feld oder Wald abladen.“
Durch stetige Appelle hat die Verwaltung offenbar die Offenbacher sensibilisiert. Die Zahl der Meldungen hat sich gegenüber 2006 verfünffacht, obwohl sich die Menge des illegal deponierten Mülls laut Stadtdienstleister ESO nicht vergrößert hat.
Mit dem Wegräumen auf Gebührenzahlers Kosten ist’s nicht getan. Die Zahl der erwischten Verursacher und der verhängten Bußgelder hat sich deutlich erhöht. Ein Blick in die Statistik: 2006 wurden 11.000 Euro an Verwarn- und Bußgeldern für illegale Entsorgung eingenommen. Bis zum Jahr 2010 verdoppelte sich die Summe auf gut 22.000 Euro.
Für Schlagzeilen sorgte ein Urteil im Herbst: 1400 Euro musste eine Frau zahlen, weil sie ihre ausgediente Wohnungseinrichtung einfach auf dem Gehweg abstellte. Sie legte Einspruch ein. Die Rechtmäßigkeit des Bußgelds bestätigte allerdings das Amtsgericht Offenbach.
Facebook 'Like' wird geladen...




Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.