Ein niedergelassener Arzt aber nicht, denn der ist dann Freiberufler, auf den diese Strafrechtsnormen der Bestechlichkeit nicht zutreffen. Ein Unding! Verständlich, dass Krankenkassen und Patientenverbände den Bundesgesundheitsminister lautstark auffordern, die Gesetzeslücke zu schließen - schon im Interesse der riesigen Mehrheit der ehrlichen Mediziner.






