Kommentar zu Ärzten und Korruption: Eiltempo nötig

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    • 04.01.13
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Ärzte und Korruption

Kommentar: Eiltempo nötig

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Vor einigen Monaten hat der Bundesgerichtshof eine neue Form von Zwei-Klassen-Medizin entwickelt. Ein Krankenhausarzt, der sich beispielsweise von einem Pharma-Unternehmen korrumpieren lässt, kann strafrechtlich wegen Bestechlichkeit belangt werden.

© op-online.de/archiv

Ein niedergelassener Arzt aber nicht, denn der ist dann Freiberufler, auf den diese Strafrechtsnormen der Bestechlichkeit nicht zutreffen. Ein Unding! Verständlich, dass Krankenkassen und Patientenverbände den Bundesgesundheitsminister lautstark auffordern, die Gesetzeslücke zu schließen - schon im Interesse der riesigen Mehrheit der ehrlichen Mediziner.

Auf jeden Fall sollten die Beschwichtigungsformeln der Ärzteverbände überhört werden. Denn natürlich müssen sich die Politiker beeilen, der Korruption in der Ärzteschaft nicht nur berufsständisch einen Riegel vorzuschieben, sondern auch mittels Strafrecht. Der Arzt ist seinem Eid verpflichtet, der Gesundheit seines Kunden, und zwar ohne Ansehen der Person und seines Geldbeutels.

Größtmögliche Transparenz

Was noch getan werden kann, um das Gesundheitswesen weniger korruptionsanfällig zu machen? Größtmögliche Transparenz herstellen und Kontrollinstanzen schaffen, die Missbräuche systematischer ermitteln und ahnden können. Bundesweit ist wegen der Länderzuständigkeit für die Durchführung von Gesetzen und wegen der Zersplitterung des Gesundheitswesens in die öffentlich-rechtlichen Körperschaften eine stringente Handhabung gesetzlicher Vorschriften ja leider noch immer schwer zu überprüfen.

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