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Landrat fordert Straßenbeitragssatzung für Rodgau

Müssen Anlieger bald für Straßenbau zahlen?

Rodgau (eh) - Die Stadt Rodgau muss eine Straßenbeitragssatzung erlassen, die die Kosten für Straßenbauarbeiten auf die Anwohner umlegt. Das fordert Landrat Oliver Quilling in seiner Rolle als Kommunalaufsicht.

Er hat zwar den Haushaltsplan 2012 mit einem Defizit von rund 11,5 Millionen Euro genehmigt, macht aber das „Ja“ zur Kreditaufnahme von zehn Auflagen abhängig.

Die Stadt muss sich demnach noch stärker auf ihre Pflichtaufgaben konzentrieren. „Für neue freiwillige Leistungen bietet die Finanzsituation der Stadt Rodgau keinerlei Spielraum“, schreibt Quilling der Stadt ins Stammbuch. Investitionen sind nur zulässig, wenn sie sich rentieren oder gesetzliche Verpflichtungen erfüllen.

Die „Veräußerung nicht benötigter Vermögensgegenstände“ soll laut Landrat die Unterhaltslasten reduzieren. Zudem soll der Magistrat die Möglichkeiten zu kommunaler Kooperation prüfen; das Ergebnis soll ins Haushaltssicherungskonzept 2013 einfließen.

Freiwillige Leistungen kommen auf den Prüfstand

Die Stadt ist aufgefordert, alle freiwilligen Leistungen erneut auf den Prüfstand zu stellen. Die Kommunalaufsicht stellt dazu bohrende Fragen wie: „Besteht ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der Aufgabe? Ist die Zuschusshöhe dem angestrebten Zweck angemessen? Wie ist die eigene Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer zu bewerten?“

Als positiv bewertet der Landrat die Straffung der Verwaltung durch den Wegfall der Ortsbeiräte ab 2016 und die Schließung der Außenstellen in den Stadtteilen.

Rubriklistenbild: © dpa

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