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Kommunales Wahlrecht für Ausländer gefordert: Stadtparlament beschließt Resolution einstimmig

Schwedin darf, Schweizer nicht

323.09.09|Rodgau|Rodgau|1
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Artikel: Schwedin darf, Schweizer nicht

Rodgau - (eh) Die Stadt Rodgau fordert ein kommunales Wahlrecht auch für Ausländer, die nicht aus der Europäischen Union kommen. Mit einer Resolution wendet sich die Stadtverordnetenversammlung an Bundestag und Bundesrat. Das Papier wurde am Montag einstimmig verabschiedet.

Betroffen sind in Rodgau mehr als 3000 Einwohner aus so genannten Drittländern. Sie dürfen im Gegensatz zu den rund 1 000 EU-Bürgern nicht an Kommunalwahlen teilnehmen. „Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen“, heißt es in der Resolution, die auf Antrag des Ausländerbeirats zu Stande kam.

Während ein kommunales Wahlrecht für Ausländer in Städten wie Dietzenbach heftig umstritten ist, war man sich am Montag in Rodgau im Grundsatz einig. Dennoch wurden inhaltliche Nuancen deutlich. So hatte sich die CDU-Fraktion erst nach intensiver Beratung entschieden, wie Vorsitzender Clemens Jäger sagte. Ihr Ja zur Resolution verknüpfte die Union mit einigen Forderungen. Das Recht zu wählen erfordere eine Mindestdauer des Aufenthalts, Sprachkompetenz, die Anerkennung demokratischer Regeln und die Bereitschaft zur Integration. Mit dem kommunalen Wahlrecht für alle werde der Ausländerbeirat überflüssig.

Mit Freude quittierte Winno Sahm (Grüne) diese Position der CDU

Das ist ein bemerkenswerter Vorgang, zu dem ich Ihnen gratuliere.“ Die Unterschiede im deutschen Wahlrecht seien „mit gesundem Menschenverstand nicht begründbar“: „Der Malteser darf, der Tunesier nicht. Die Schwedin darf, der Schweizer darf nicht.“ Das oberste Ziel der Integration sei Teilhabe an den Entscheidungen vor Ort. Erfahrungen in Skandinavien hätten im Übrigen gezeigt, dass ein Ausländerwahlrecht keinen politischen Umsturz bedeute: Die Einwanderer hätten sich in das bestehende Parteiensystem eingefunden. Auch hier zu Lande dürfe es kein grundsätzliches Misstrauen gegen Migranten geben: „Bis zum Beweis des Gegenteils gehen wir als liberale Demokraten davon aus, dass jeder (…) auf dem Boden unserer Wertegemeinschaft steht.“

Die Mehrheit der Migranten sind froh, in einem Land zu leben, in dem die Freiheitsrechte garantiert sind“, betonte Göksal Arslan, der Vorsitzende des Ausländerbeirats. Er werde sich dafür einsetzen, „dass das Zusammenleben in Rodgau noch intensiviert wird“. Obwohl eine Änderung des Wahlrechts nicht in Rodgau entschieden werde, sei eine Resolution ein wichtiger Schritt: „Wenn die Einflussmöglichkeiten gering sind, ist das kein Grund, sich nicht zu positionieren.“

Für die SPD ließ Jürgen Kaiser keinen Zweifel: „Wir erwarten von Bundestag und Bundesrat diese Änderung des Grundgesetzes.“ Ein Wahlrecht für Einwanderer aus Drittländern sei ebenso logisch wie das Wahlrecht für EU-Bürger, das seit 1992 gilt. Heino Reckließ (FDP) und Karl-Heinz Dauth (Freie Wähler) bedienten in ihrer Argumentation das bürgerliche Lager: Integration wachse nur durch gegenseitiges Verständnis (Dauth) und münde im Idealfall in die deutsche Staatsbürgerschaft (Reckließ). Die CSG-Fraktion verzichtete auf einen Redebeitrag. Sogar Gottfried Burischek (Deutsche Liste) stimmte für das Ausländerwahlrecht vor Ort.

Rubriklistenbild: © dpa

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