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Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Ober-Röder Internet-Dienstleister trotz 600 Anzeigen einstellen

Nicht jede Abo-Falle ist Betrug

611.03.10|Rödermark|Rödermark|18
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Artikel: Nicht jede Abo-Falle ist Betrug

Ober-Roden ‐ Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“, erklärte deren Sprecher Ger Neuber auf Anfrage unserer Zeitung. Von Michael Löw

Seine Behörde hat die Anzeigen von mehr als 600 angeblichen Premium Content-Kunden aus ganz Deutschland bearbeitet: Sie waren bei der Suche nach kostenlosen Downloads im Internet in eine Abo-Falle getappt und erhielten Rechnungen des Ober-Röder Anbieters über kostenpflichtige Dienstleistungen. 96 Euro sollten sie zahlen, oft war das erste Schreiben schon als Mahnung deklariert und enthielt Drohungen: Inkasso-Unternehmen kämen zum Kassieren, säumige Zahler müssten mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen, der ihre Kreditwürdigkeit schmälert.

Sigrun Brandauer bekam ihre Zahlungsaufforderung am 1. März per E-Mail - zu einem Zeitpunkt also, an dem die Staatsanwaltschaft schon längst gegen Premium Content ermittelte und die Masche des Unternehmens in etlichen Internetforen diskutiert wurde. „Ich war ziemlich erschrocken und habe mir überlegt, wo ich vielleicht drauf gedrückt haben könnte“, berichtete die Seligenstädterin. Sie hatte auf der Internet-Seite „my-downloads.de“ nach einem kostenlosen Virenschutzprogramm gesucht und war Premium Content dabei offenbar auf den Leim gegangen.

Versuch der Kontaktaufnahme drehte sich im Kreis

Ihr Versuch der Kontaktaufnahme drehte sich im Kreis. Auf ihre E-Mail erhielt Sigrun Brandauer einen standardisierten Hinweis auf eine 01805er-Hotline (14 Cent pro Minute). Nach etlichen Minuten in der Warteschleife wurde ihr wiederum die E-Mail nahe gelegt. Selbst ein Einschreiben mit Rückschein brachte nicht die erhoffte Antwort. Das lag nämlich noch am Dienstag in der Ober-Röder Postagentur. Nach Rücksprache mit ihrer Rechtsschutzversicherung wird sie nicht bezahlen.

Wirklich kostenlose Informationen zur Abzocke im Internet gibt‘s auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Nach Ansicht von Ute Bitter von der Verbraucherzentrale Hessen befindet Sigrun Brandauer sich auf der sicheren Seite. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil Besucher von „my-downloads.de“ die Kosten für ein Abo hätten sehen können. Damit entfalle der für einen Betrug maßgebliche Vorwurf des Vorsatzes. „Der mögliche Straftatbestand ist aber nur eine Seite“, erklärt Verbraucherschützerin Bitter.

Wichtiger ist in ihren Augen eine ganz andere Frage: Ist ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen, hat Premium Content also eine Leistung erbracht, für die die Firma Geld verlangen kann? Und das müssten Anbieter in jedem einzelnen Fall nachweisen.

Rubriklistenbild: © pixelio

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