Seligenstadt - „Wir wollen mitreden!“ fordert eine Gruppe von Seligenstädtern aus jenem Wohngebiet, für das die Stadtverordnetenversammlung im Februar 2010 die Aufstellung des „Bebauungsplanes Nr. 77 – Beiderseits Giselastraße“ beschlossen und jetzt die Veränderungssperre verlängert hat. Von Sabine Müller

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Die Rote Karte zeigen dem Bebauungsplan Nummer 77 in der Giselastraße Claudia Sommer, Stefan Schaab, Marcus Schleicher und Monika Sommer (von links).
Trotz Bauleitplanung seien dort in den letzten zwei Jahren Gebäude entstanden, die sich wohl nur wenige Anwohner wünschten, heißt es in einem Schreiben an die Nachbarschaft. „Deshalb möchten wir eine Basis schaffen, auf deren Grundlage die politisch Verantwortlichen unserer Stadt einen Bebauungsplan aufstellen, der insbesondere auf die Wünsche der jetzigen Anwohner und Eigentümer Rücksicht nimmt. “ Es könne nicht sein, dass über deren Köpfe hinweg von Personen, die nicht in dem betroffenen Gebiet wohnen, so wichtige Entscheidungen getroffen würden. Das Anschreiben wurde vor einigen Tagen zusammen mit einem Fragenkatalog, baurechtlichen Erklärungen und Skizzen an rund 300 Haushalte im Areal zwischen Eisenbahn-, Würzburger- und Einhardstraße verteilt.
Mit dem Ergebnis dieser Umfrage erhofft sich die Bürgerinitiative ein Meinungsbild zur städtebaulichen Entwicklung, die, so Sprecherin Adina Biemüller, von der Seligenstädter Verwaltung vor allem mit dem Ziel massiver innerstädtischer Nachverdichtung vorangetrieben werde. Die Architektin ist vor einigen Jahren nach Seligenstadt zugezogen. „Eine schöne Stadt, in der ich mich sehr wohl fühle“, betont sie, „und das soll so bleiben, vor allem in gewachsenen Wohngebieten“. Mit Argwohn sieht sie deshalb die Neubauten in der Nachbarschaft in den Himmel wachsen - „Staffelgeschosse bieten gute Möglichkeiten, um Wohnraum zu schaffen“. Adina Biemüller vermutet jedoch, dass zumindest die Giselastraße 58 ein dreigeschossiges Gebäude ist und nicht zweigeschossig, wie es die derzeitige Veränderungssperre fordere. Mit der Fragebogen-Aktion solle deshalb vorrangig „die Schaffung weiterer Tatsachen verhindert werden“.
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