Seligenstadt - (th) Mit zwei Drogendelikten musste sich Strafrichter Richard Jilg dieser Tage beim Seligenstädter Amtsgericht befassen. Auf der Anklagebank saß ihm zum einen der 20-jährige Mainhausener Alexander R. gegenüber, der Anfang des Jahres mit 1,4 Gramm Haschisch und 0,3 Gramm Marihuana von der Polizei erwischt wurde.
Vor Gericht zeigte der sich jetzt geständig - allerdings muss er 500 Euro Strafe an einen Anti-Drogen-Verein zahlen, da er Wiederholungstäter ist.
Bereits ein Jahr zuvor war der Auszubildende mit Drogen erwischt worden und hatte sich eine Verwarnung eingehandelt. Für den Angeklagten spreche, so Richter Jilg, dass er der Polizei den Dealer genannt habe. Allerdings ließ er keinen Zweifel daran, was Alexander R. beim nächsten Vorfall droht: „Dann ist Arrest fällig.“
Fünf Gramm Haschisch trug der Froschhausener Markus M. bei sich, als die Polizei ihn kontrollierte. Pikant an diesem Fall: Gerade einmal zwei Wochen zuvor hatte der Auszubildende eine Strafe von 400 Euro bezahlt, ebenfalls wegen Drogenbesitzes.
Eine gewisse Einsicht attestierte Richter Jilg dem Angeklagten, fand aber kein Verständnis dafür, dass Markus M. zwei Wochen nach einer Verurteilung wieder straffällig geworden sei.
Dies müsse Konsequenzen nach sich ziehen, sagte der Richter zum Ende der Verhandlung: Ein Wochenende Freizeitarrest forderte dann auch die Staatsanwaltschaft, das Gericht folgte dem Antrag. Von Freitagsabends bis Sonntagsmittags wird Markus M. demnächst in der Arrest anstalt in Gelnhausen einsitzen.
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