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Bayern LB will 200 Millionen Schadenersatz

München - Die BayernLB will 200 Millionen Schadenersatz für den milliardenteuren Fehlkauf der HGAA - und nicht von irgendwem, sondern von Bayerns Ex-Finanzminister Faltlhauser und dem früheren Sparkassepräsidenten Naser. 

© dpa

Kurt Faltlhauser ( CSU, l.) und Siegfried Naser (r)

Die BayernLB hat Bayerns Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und den früheren Sparkassen-Präsidenten Siegfried Naser auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt. Die Landesbank will von den früheren Verwaltungsräten eine Entschädigung für den milliardenteuren Fehlkauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA), wie die Verwaltungsgerichte in München und Würzburg am Mittwoch bestätigten. Insgesamt belaufen sich die Forderungen gegen Naser und Faltlhauser, sowie gegen die Ex-Vorstände der Bank, auf 200 Millionen Euro.

Über den Eingang der seit Monaten erwarteten Klagen gegen die beiden früheren Aufseher hatten die “Main-Post“ und die “Süddeutsche Zeitung“ (Mittwoch) bereits vorab berichtet. Die Bank wollte sich am Mittwoch nicht äußern. Die Ex-Vorstände waren bereits im vergangenen Juli auf Schadenersatz verklagt worden. Die Klagen sind nach wie vor anhängig.

Der 2007 eingefädelte Kauf der maroden HGAA hatte den Freistaat am Ende mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet. In den vergangenen Jahren hatte die Bank mögliche Ansprüche gegen frühere Mitglieder des Verwaltungsrates geprüft - und war bei den meisten Mitgliedern zu dem Ergebnis gekommen, dass kaum Aussicht auf Erfolg besteht.

Naser und Faltlhauser wirft die Bank allerdings vor, ihre Pflichten als Chef und Vizechef des Verwaltungsrats in grob fahrlässiger Weise verletzt zu haben. Bereits Ende 2010 hatte BayernLB-Chef Gerd Häusler die Klagen angedeutet. Die Bank ist verpflichtet, bei einem begründeten Verdacht, eigene Ansprüche zu sichern - und zu klagen.

Laut Satzung der BayernLB muss den Kontrolleuren aber grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um Schadenersatz zu verlangen. Diese hohe Schwelle sieht die Bank bei Naser und Faltlhauser überschritten. Schon 2010 hatte Häusler gesagt, beiden komme eine Sonderstellung in dem Kaufverfahren zu.

Häusler hatte damals gesagt: “Wir führen keinen Prozess, wenn wir nicht von Anfang an hinreichende Erfolgschancen sehen.“ Wie groß die Chancen nun aber wirklich sind, ist schwer vorherzusagen. Denn im gesamten HGAA-Komplex gibt es derzeit mehrere juristische Schauplätze.

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Das Verwaltungsgericht Würzburg hat deswegen bereits angeregt, “wegen zahlreicher weiterer offener Verfahren im Zusammenhang mit dem Kauf der Hypo Alpe Adria“, die Schadenersatzklage zunächst ruhen zu lassen. An einer anderen Front geht es nämlich um strafrechtliche Folgen des HGAA-Desasters: Bereits im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen die damaligen Vorstände unter anderem wegen Untreue erhoben. Diese Klage ist aber noch nicht zugelassen - der zuständige Richter zweifelt an den erhobenen Vorwürfen. Er holt noch Gutachten ein, bevor er entscheidet.

Vor allem gibt es Zweifel, ob es auf Seiten des damaligen Vorstands tatsächlich Pflichtverletzungen gab. Strafrechtlich sehen die Ermittler bei den Verwaltungsräten wohl ohnehin keinen Handlungsbedarf. Faltlhauser und Naser waren zunächst nicht für Stellungnahmen zu erreichen.

dpa

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