München - Mit einem neuen Trick versuchen windige Geschäftemacher, Millionen Telefonkunden wieder einmal kräftig Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wer aus heiterem Himmel von Fremden angerufen wird, die zum Gewinn eines Kosmetikgutscheins über 100 Euro oder anderen tollen Sachen gratulieren, sollte sofort auflegen. Lässt sich der Angerufene neugierig in ein Gespräch verwickeln, landet er postwendend in der Abo-Falle. Spätestens mit der nächsten Telefonrechnung hat er dann Kosten von 9,90 Euro am Hals – pro Woche. Da wieder herauszukommen, ohne viel Geld zu verlieren, ist mühsam.
Die Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht. Die Behörde versucht schon seit Wochen, der neuesten Abkassier-Masche einen Riegel vorzuschieben. Doch die Firmen mit Sitz im Ausland nutzten immer weiter ungeniert eine Gesetzeslücke aus, warnt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen. Die ahnungslosen Bürger haben dadurch Gebühren auf ihrer Telefonrechnung, ohne jemals selbst irgendwo angerufen zu haben. Hier sind Tipps, wie man ein ungewolltes Abo möglichst schnell wieder los wird.
Die Anrufe kommen in der Regel aus einem Call Center. Dort sitzen geschulte Telefonkräfte, die täglich unzählige Rufnummern abklappern. Ihre eigene Nummer ist unterdrückt und kann nicht nachverfolgt werden. Ungebetene, anonyme Werbeanrufe sind in Deutschland zwar verboten. Die Drahtzieher selbst sitzen aber im Ausland, wo deutsche Gerichte an ihre Grenzen stoßen.
Zu Beginn wird erst einmal zum Gewinn eines Gutscheins gratuliert. Wer nicht auflegt, wird ausgehorcht und als Teilnehmer an Gewinnspielen geworben. „Das passiert so geschickt, dass die Leute gar nicht merken, dass ihnen ein Abonnement aufgedrückt wird“, berichtet Lassek. Selbst wer ausdrücklich Nein sagt, sitzt am Ende in der Falle. Gespräche werden gern zusammengeschnitten.
Die Drahtzieher nutzen eine Lücke im deutschen Telekommunikationsgesetz. Sie treten als Telekommunikationsdienstleister auf und lassen ihre Forderungen einfach über Branchengrößen wie die Telekom eintreiben. Die Netzagentur versucht, diese Abrechnungsweise zu unterbinden. Die Schwachstelle bleibt aber bestehen. „Die Verbote können leicht umgangen werden“, weiß Lassek.
Wer eine Abo-Gebühr auf seiner Telefonrechnung findet, sollte prüfen: Stehen dort die Artikel-/Leistungsnummern 61404 oder 83917, 18918 bis 83924? Oder die Produkt-IDs 11004 oder 12000, 12001 bis 12007? Dafür braucht niemand zu zahlen. Die Netzagentur hat für all diese Nummern rückwirkend ein Kassier-Verbot verhängt. Für 45 weitere Nummern gibt es schon mal vorsorglich ein Abrechnungsverbot (www.bundesnetzagentur.de). Ist das Geld schon länger vom Konto runter, ist es allerdings häufig verloren.
Der Geschädigte muss selbst aktiv werden, um das Abo zu stoppen. Ist die Rechnung noch frisch, sollte auf keinen Fall gezahlt werden. Gleichzeitig muss an telomax geschrieben und der Forderung widersprochen werden. Musterbriefe gibt es unter www.verbraucher.de. Meist kommt dann nichts mehr nach. Nicht vergessen, auch die Telekom zu informieren. Deren Rechnungsbetrag muss in jedem Fall gezahlt werden.
Dann sollte versucht werden, den Betrag zurückzuholen. Rückbuchungen sind noch mindestens sechs Wochen ab Quartals-Rechnungsschluss möglich. Gegebenenfalls muss die Einzugsermächtigung gekündigt werden. Wichtig ist aber auch hier, dem Vertrag zu widersprechen. Sonst wird munter weiter abgebucht. Verbraucherzentralen bieten Unterstützung.
von Berrit Gräber



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