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Fernwärme-Streit vor Gericht

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Offenbach/Hanau - Die regionalen Energieversorger EVO und EVD müssen sich vor Gericht wegen ihrer Preisgestaltung bei Fernwärme verantworten. Verbraucherschützer streben mit zwei Musterklagen mehr Transparenz bei den Fernwärme-Preisen an. Von Achim Lederle

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) hat beim Landgericht Darmstadt Klage gegen die Energieversorgung Offenbach (EVO) und die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) eingereicht. Der Vorwurf lautet: einseitig diktierte Änderungen am Preissystem. Konkret geht es um die sogenannte Preisgleitklausel (siehe Kasten), deren Richtigkeit das Gericht nun überprüfen soll. Wie Thorsten Kasper vom Berliner VZBZ gestern unserer Zeitung sagte, gibt es seit Monaten bundesweit Streit um die Fernwärme-Tarife. „Verbraucher werden oft in langfristige Verträge gedrängt und müssen kurzfristige Preiserhöhungen hinnehmen.“ Während Strom- und Gasmarkt seit Jahren liberalisiert seien, herrsche auf dem Fernwärme-Markt ein Monopol der örtlichen Energieversorger. Preise würden häufig diktiert und seien schwer durchschaubar. „Dagegen wollen wir nun mit den Musterverfahren gegen die EVO und die EVD vorgehen“, so Kasper.

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Die Unternehmen seien bereits 2015 wegen Preiserhöhungen abgemahnt worden. Kasper: „Da sie nicht reagiert haben, ziehen wir nun vor Gericht.“ Rückendeckung erhält der VZBZ dabei vom Frankfurter Rechtsanwalt und Energieexperten Werner Dorß, der sich seit Jahren mit dem Thema Fernwärme beschäftigt und „massive Benachteiligungen der Kunden“ beklagt. Im Falle von EVO und EVD müssten mehrere Tausend Verbraucher überhöhte Fernwärme-Preise bezahlen: „Die Mehrkosten betragen 8 bis 16 Prozent je nach Gebäudetyp und Alter. Und das bei generell sinkenden Brennstoffpreisen“, so Dorß.

Besonders betroffen seien ältere Bestandsgebäude wie zum Beispiel im Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch, wo bereits eine Interessengemeinschaft gegen die hohen Fernwärme-Preise kämpft. Dorß weiter: „Diese Kunden können nicht einfach wechseln, da die Häuser weder über einen Schornstein noch über einen Heizungskeller verfügen. So sind sie den Anbietern, die Millionen-Erlöse mit der Fernwärme erzielen, ausgeliefert.“ Dorß kennt auch ein Positiv-Beispiel aus der Region: die Stadtwerke Hanau. „Hier herrscht Transparenz, und die ordnungsgemäße Anwendung der Preisformel wird durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert.“

Die EVO erklärte derweil gestern: „Wir haben keine Zweifel daran, dass unsere Vorgehensweise rechtens ist.“ Die Klage, die laut VZBZ am 1. August eingereicht wurde, sei noch nicht eingesehen worden, deshalb sei keine Stellungnahme möglich. Die EVO kündigte nun an, die Fernwärme-Preise zum 1. Oktober zu senken.

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