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„Geschützt wird der Fluglärm“

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Der Krach am Himmel über Offenbach nimmt zu.
Der Krach am Himmel über Offenbach nimmt zu. © dpa

Offenbach - Geht es um den Fluglärm, dann ist es selbst beim sonst so ausgeglichenen Paul-Gerhard Weiß mit der Ruhe vorbei. Von Matthias Dahmer

Offenbachs Flughafendezernent bezeichnet die vorgesehene Lärmschutzverordnung, die Mitte Oktober in Kraft treten soll, als für Offenbach „völlig ungeeignet und unzureichend“. Weiß: „Wir brauchen für die hoch betroffene und dicht besiedelte Großstadt echte Lärmentlastung durch wirksamen aktiven Lärmschutz. Nur wo dieser unmöglich ist, bleibt als letztes Mittel der bauliche Schutz. “

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Doch noch nicht einmal dieser sei für Offenbach gewährleistet: „Wer in Offenbach eine Wohnung oder ein Haus unter der neuen Einflugschneise für die Nordwestbahn besitzt, hat in der Regel keinen Anspruch auf einen Zuschuss, um Schallschutzmaßnahmen einzubauen.“ Die so genannte Nachtschutzzone, die einen solchen Anspruch auslöst, endet an der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach. Nur ganz wenige Offenbacher Grundstücke in diesem Grenzbereich fallen in die Zone.

„Die Oberräder bekommen sofort passiven Lärmschutz bezahlt. Die Offenbacher gar nicht, obwohl das Gesetz verlangt, dass auch diese sich künftig schützen müssen. Nur eben auf eigene Kosten“, so Weiß.

Schallschutz nur für existierende Einflugschneise

Die Bezahlung passiven Schallschutzes sei nur für die bereits existierende Einflugschneise vorgesehen. Das sei eine „Absurdität“ des Fluglärmschutzgesetzes, das den Fluglärm schütze und nicht die Menschen.

Für Paul-Gerhard Weiß macht die Karte mit den Lärmschutzzonen anschaulich sichtbar, wie stark die Stadt Offenbach künftig von Bau- und Planungsbeschränkungen betroffen ist: „Weil sich der Lärmteppich fast über die gesamte Stadt legt, gelten für 80 Prozent unseres Siedlungsgebietes diverse Bauverbote und Planungsbeschränkungen. Für eine Großstadt mit junger Bevölkerung ist das eine unzumutbare Situation“.

Was die Stadt Offenbach immer vorgetragen habe, aber von Fraport und dem Land Hessen noch beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel als Übertreibung dargestellt wurde, sei jetzt Realität: „Die Planfeststellung für den Flughafenausbau verträgt sich so nicht mit den Aufgaben und Rechten unserer Großstadt. Für die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht haben wir das jetzt amtlich“, sagt der Flughafendezernent.

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