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So kaufen Sie sicher im Netz

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Wählen Sie beim Online-Shopping stets eine sichere Zahlungsmethode.
Wählen Sie beim Online-Shopping stets eine sichere Zahlungsmethode. © dpa

Offenbach - Zwei von drei Bundesbürgern sind online. Sie surfen im Internet, bestellen Bücher oder verschicken E-Mails. Immer häufiger tappen sie dabei in die Fallen der Internet-Abzocker. Jeder Zweite war schon mal Opfer. Von Peter Schulte-Holtey

Allein in der hessischen Kriminalstatistik wurden im letzten Jahr 7722 Fälle (2009 waren es 7285) von Waren- und Warenkreditbetrug im Internet registriert. Betrüger missbrauchen zum Beispiel Online-Auktionen; es werden Waren angeboten, die gar nicht existieren. Die gängige Betrugsmasche: Verkäufer handeln eine gewisse Zeit mit niedrigpreisigen Waren, bis sie eine entsprechende Anzahl an guten Bewertungen bekommen. Wurde Vertrauen aufgebaut, handeln sie teurere Waren. Ob im Hintergrund eine „Wohnzimmer-Firma“ agiere, sei für Verbraucher kaum einsehbar, sagen Experten. Auch bei Online-Shops können Fallen lauern, sie sind nicht immer so seriös wie sie scheinen.

Impressum und Rechnungen genau anschauen

Grundsätzlich gilt: Man sollte sich das Impressum und die Rechnungen seines Vertragspartners genau anschauen. Namen des Unternehmers, das Unternehmensregister, in dem er eingetragen ist und die Registernummer; wenn der Verbraucher nicht direkt mit dem Unternehmer, sondern mit dessen Vertreter den Vertrag abschließt oder mit einer anderen gewerblich tätigen Person zu tun hat, sollte dessen Namen im Impressum stehen. Wichtig ist auch eine sogenannte ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und gegebenenfalls seines Vertreters oder der anderen gewerblich tätigen Person.

Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Hier geht man nicht das Risiko ein, keine, eine andere als die bestellte oder und eine fehlerhafte Ware zu erhalten und trotzdem seinem Geld hinterherzulaufen. Bei der Rechnung wird nur dann gezahlt, wenn die Ware in Ordnung ist und bei der Einzugsermächtigung kann dem Bankeinzug innerhalb von sechs Wochen widersprochen werden. Das Kreditinstitut holt den Betrag dann zurück. Und wie gehe ich vor, wenn ich bezahlt habe, aber keine Ware erhalte? Der Tipp von Verbraucherschützern: Der Verkäufer sollte immer zuerst angeschrieben werden, denn er ist der direkte Vertragspartner. Die erste Frage ist, wer das Wegerisiko trägt - Käufer oder Verkäufer - denn der muss dann für den Schaden aufkommen. Nachdem das geklärt ist, muss ermittelt werden, wo die Ware abgeblieben ist. Als Absender der Ware kann grundsätzlich nur der Verkäufer einen „Suchauftrag“ aufgeben.

„Online Kaufen - mit Verstand!“

Die Kampagne „Online Kaufen - mit Verstand!“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, des Online-Marktplatzes eBay und des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels rät zu

Regel 1: Wählen Sie sichere Passwörter und geben Sie diese niemals an Dritte weiter.

Regel 2: Achten Sie auf technische Sicherheit bei der Datenübertragung.

Regel 3: Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters.

Regel 4: Prüfen Sie Artikelbeschreibung sowie Versand- und Lieferbedingungen.

Regel 5: Wählen Sie sichere Zahlungsmethoden.

Regel 6: Achten Sie auf Ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht bei gewerblichen Anbietern.

Regel 7: Schützen Sie sich vor Datenklau.

Weitere Informationen:

Auf der Kampagnenwebsite www.kaufenmitverstand.de finden sich detailliertere Informationen zu den genannten „Sieben Goldenen Regeln“, Links und weitere Informationsangebote in Sachen Online-Sicherheit sowie ein Glossar mit Erläuterungen der wichtigsten Begriffe rund um das Thema sicherer Internet-Kauf.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet heute von 15 bis 17 Uhr in ihrem Beratungszentrum Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 einen Vortrag über Datenschutz und Datensicherheit - vor allem in sozialen Netzwerken - an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kostenbeitrag pro Person drei Euro. „Die Preisgabe von Daten lässt sich in vielen Fällen, zum Beispiel beim Online-Einkauf, nicht vermeiden. Aber nicht alle Daten, die erfragt werden, sind für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich“, heißt es in der Ankündigung.

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