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Offenbacher Anwalt zuversichtlich

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Offenbach (re) - Am 13. und eventuell am 14. März 2012 will das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig über die Klagen unter anderem der Städte Offenbach und Neu-Isenburg gegen die neue Landebahn Nordwest am Frankfurter Flughafen verhandeln.

Der Anwalt der Stadt Offenbach, Reiner Geulen, sieht dem Termin „mit großer Zuversicht“ entgegen. Wie der Berliner Jurist gestern mitteilte, stütze sich diese Zuversicht auf die Tatsache, dass das BVerwG in seinem jüngsten Urteil zum Hauptstadtflughafen in Berlin „die Erforderlichkeit der Neuregelung von Flugrouten gestärkt hat“. Geulen meint, dass das Gericht auch in dem Verfahren zu Frankfurt entscheiden wird, dass durch Verlegung von Flugrouten das Überfliegen der Stadt Offenbach „weitgehend“ vermieden wird.

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Anders als der Offenbacher Flughafen-Berater Dieter Faulenbach da Costa sieht Geulen die Ansetzung von zwei Verhandlungstagen als normal an, sie entspreche den Erwartungen. Geulen: „Revisionsverhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht dauern in normalen Fällen etwa ein bis zwei Stunden, in größeren Fällen einen halben Tag und in diesem Fall zwei Tage. Es wäre unsinnig, aus der Terminierung durch das Bundesverwaltungsgericht irgendwelche Schlüsse auf das Ergebnis zu ziehen, von welcher Seite auch immer.“ Faulenbach da Costa hatte gemutmaßt, die knapp angesetzte Verhandlungszeit sei kein gutes Zeichen für Offenbach.

Wichtig, so Geulen, sei die Unterscheidung zwischen Tatsachen- und Rechtsinstanz. In solch großen Verfahren seien umfangreiche Tatsachen zu erörtern. Dies sei in erster Instanz vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof geschehen. Bei der Revision gehe es nur um die rechtliche Überprüfung, nicht um neue Tatsachen.

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Der Offenbacher Stadtrat und Flughafen-Dezernent Paul-Gerhard Weiß (FDP) meint zur Terminansetzung: „Wir sind für das Verfahren gut aufgestellt und haben in unserer Revisionsbegründung aufgezeigt, warum der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist.“ Es gehe um die Frage, „ob man eine ganze Großstadt fast flächendeckend unter einen Lärmteppich mit den damit verbundenen Bauverbotszonen und Auflagen für die Bürger legen darf“. Zudem sei zu klären, ob und in welchem Umfang man die Menschen schützen müsse.

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