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Vergewaltiger bittet weinend um letzte Chance

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© Symbolbild: dpa

Dietzenbach - Neun Jahre Haft: Ein 28-Jähriger wurde wegen zweier Vergewaltigungen verurteilt. Von Silke Gelhausen-Schüßler

Egal wie besoffen und zugedröhnt man zum Tatzeitpunkt war: Das schützt entgegen landläufiger Meinung nicht vor Strafe. Diese Erkenntnis musste gestern ein 28-Jähriger vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt machen, der wegen zweifacher Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt wurde. Salim A. ist zwar nicht einschlägig, aber dafür schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Neben kleinerer Delikte wie Trunkenheit am Steuer wurde er wegen Raubes verurteilt und stand zum Zeitpunkt der Vergewaltigungen unter laufender Bewährung. Aus diesem Grund und wegen der äußerst üblen Sozialprognose ordnet die Vorsitzende Richterin Barbara Bunk die Sicherungsverwahrung an. Auch die U-Haft darf er nicht verlassen: Der Haftbefehl bleibt. Die Kammer liegt mit dem harten Urteil sogar noch geringfügig über den Forderungen der Staatsanwaltschaft, deren Ausführungen sie weitestgehend in ihrer Urteilsbegründung gefolgt ist. Die Verteidigung hatte für eine milde Strafe wegen verminderter Schuldfähigkeit plädiert. Sie wird wahrscheinlich in Revision gehen. Bei seinem letzten Wort hatte A. geweint und beteuert, wie leid ihm alles tut. Er bat um eine letzte Chance.

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Die bekommt er nun in Form einer Therapie nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt als Teil der verordneten Arrestzeit. Die soll laut dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Hans-Hermann Höll gleich dreifach wirken: gegen die Alkohol- und Drogensucht, gegen die dissoziale Persönlichkeitsstruktur und für eine integrierte Sexualität. A. war ursprünglich, wie berichtet, wegen drei Übergriffen angeklagt, das Verfahren gegen die erste Handlung an einer Bekannten seines Alters musste eingestellt werden, weil das vermeintliche Opfer nicht mehr auffindbar war. Sie soll Anfang März 2015 in der Dietzenbacher Wohnung eines gemeinsamen Freundes passiert sein. Der Marokkaner bestreitet ein gewaltsames Vorgehen, der Sex sei einvernehmlich, beide seien alkoholisiert und bekifft gewesen. Für die zwei weiteren Taten im September 2015 legt A. Teilgeständnisse ab. „Schuld ist der Alkohol und die Drogen, ich bin sonst nicht so!“, ist seine Entschuldigung, die sich wie ein roter Faden durch vier Prozesstage zieht.

Den beiden Opfern, die als Zeuginnen aussagen müssen, hilft das wenig. Die 56-jährige Hausfrau und Nebenklägerin schildert die Nacht am Bahnhof Mitte: „Er hat mich umgeschmissen, mir brutal den Arm nach hinten gedreht, mich gewürgt, mir den Mund zugehalten. Ich hatte Todesangst, als er mich in ein leerstehendes Obdachlosen-Zelt schubste!“ Dort habe sie A. zunächst oral befriedigen müssen, anschließend habe er sie auf den Bauch gedreht und sei von hinten in ihre Vagina eingedrungen. Ihr Leben sei seitdem nicht mehr wie vorher, sie könne nicht mehr allein aus dem Haus gehen und schlafe fast gar nicht mehr.

Nicht weniger rabiat ging er beim dritten Opfer vor, eine Nachbarin aus dem gleichen Hochhaus im Spessartviertel, in dem A. wohnte. Dort soll er nicht mal davor zurückgeschreckt sein, an der Tür zu klingeln und die ältere Dame in ihrer eigenen Wohnung zu vergewaltigen. Auch sie soll er erst zu Boden gestoßen, dann geschlagen und ihr ein Kissen auf den Mund gedrückt haben. Die Dame kann seitdem ihr Zuhause nicht mehr betreten, wohnt bei ihrem Sohn, erleidet regelmäßig Panikattacken. Die Zeugenaussagen der Frauen wertete das Gericht als detailreich und glaubwürdig.

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