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Haft für Messerstiche auf der Autobahn

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Langen/Egelsbach - Erst volles Rohr bei einem Wettrennen über die Autobahn, dann folgen Messerstiche: Das Landgericht Darmstadt schickt einen 45-Jährigen in Haft. Von Silke Gelhausen-Schüßler

Glimpflich davongekommen: Für vier Jahre muss der 45-jährige Alfa-Romeo-Pilot ins Gefängnis, der am 17. Juni 2014 einen anderen Autofahrer am Autobahnende der 661 niedergestochen hatte. Vom versuchten Totschlag aus der Anklageschrift blieb nach drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht Darmstadt nur noch der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung übrig. Neben der Haftstrafe, von der der Langener schon ein halbes Jahr in Untersuchungshaft abgesessen hat, sanktioniert Richter Volker Wagner den Familienvater überdies mit einer dreijährigen Führerscheinsperre.

„Hier passierte eine Straßengefährdung übelsten Ausmaßes, die kein Spiel war, sondern ein völlig sinnfreies Geschehen!“, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Denn dem Streit an der Ampel an der B3 bei Egelsbach, bei dem der Sizilianer mindesten viermal mit dem Messer auf seinen Kontrahenten einstach, war eine wilde Überholungsjagd auf der Autobahn vorausgegangen. Der Richter: „Keiner der beiden Männer hat es geschafft, sich zurückzunehmen. Was da abging, das haben unsere zwei Zeugen sehr treffend als Doppel-Helix beschrieben!“ Danach habe der Langener das Feld nicht als Verlierer verlassen wollen.

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Anstatt am Autobahnende rechts nach Hause abzubiegen, habe er den 52-jährigen Unternehmensberater „gestellt“. Was dann passierte, führte schließlich zum Schuldspruch: Der Sizilianer reißt die Fahrertür des Skodas auf und geht dem Rödermarker mit den Worten: „Was hast du gemacht, du Hurensohn?“ an die Gurgel. Der Gepeinigte greift ein Messer aus dem Seitenfach und droht, zuzustechen. Anstatt nun endlich den Irrsinn ruhen zu lassen, läuft der Langener zum Alfa zurück und holt ebenfalls ein Messer. Voller Wut zerrt er den Gegner aus dem Wagen, sticht zu. Das Blut am T-Shirt diagnostiziert er als sein eigenes, glaubt, er sei stärker verletzt als der Rödermarker, der sich noch scheinbar problemlos auf den Beinen halten kann, als er das Schlachtfeld verlässt. Doch der Verletzte ist Bluter und nur durch den Notruf der zwei Zeugen im einzigen Wagen, der kurz vor 22 Uhr noch an der Ampel wartet, kann er gerettet werden.

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„Raserei und Nötigung passiert täglich auf unseren Straßen – aber das hier zwei unbescholtene Bürger sich mit ihren Autos so provozieren, dass sie mit Messern aufeinander losgehen, ist schon beeindruckend“, konstatiert der Richter. Er erinnert an den Fall des Rasers, der 2004 durch Abdrängen auf der A5 den Tod zweier Menschen bei Karlsruhe zu verantworten hatte. Er war wegen fahrlässiger Tötung allerdings nur zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Urteil mag der strafrechtlichen Seite genügen, dem Opfer erleichtert es das Leben aber nicht: Der Rödermarker leidet heute noch unter den Folgen der Messerstiche in Brust, Bauch und Oberschenkel. Die Aussage des Nebenklägers zeugt einmal mehr von der Sinnlosigkeit des Geschehens: „Nichts ist mehr wie vorher. Ich kann ohne Medikamente nicht schlafen, habe starke Konzentrationsstörungen. Durch die Stiche und Operationen sind Taubheitsgefühle und starke Narbenschmerzen geblieben.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

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