Kommentar: Alles ist möglich

Wenn das keinen neuen Schub für den juristischen Kampf der Flughafen-Anrainer - allen voran Offenbach - bringt. Der Verwaltungsgerichtshof kippt die Südumfliegung. Nur auf den ersten Blick hat das Urteil nichts mit der Situation im Osten zu tun. Von Michael Eschenauer
Mit der Entscheidung revidiert der VGH das bei vielen Fluglärm-Aktivisten verbreitete Vorurteil, die Gerichte fungierten nur als Erfüllungsgehilfen der „Airport-Mafia“.
Schon einmal geschah Ähnliches: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fegte im Frühjahr 2012 die Aufweichung des Nachtflugverbots durch 17 Ausnahmen vom Tisch. Jetzt folgte ein zweiter Schlag. Und der bedeutet richtig Ärger: Die gesamte Situation am Frankfurter Flughafen bei Westwind muss neu geordnet werden.
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Denn die Südumfliegung, die jetzt mit guten Argumenten aus den Angeln gehoben wurde, diente nicht nur dem Lärmschutz, sondern auch der Sicherheit. Die juristische Nachbereitung zum Flughafenausbau bleibt spannend und offen. Alles ist möglich!