Neu-Isenburg und Offenbach profitieren
Wiesbaden - „Ein weiterer Schritt hin zu einem besseren Schutz vor Fluglärm ist getan“, sagte Wirtschaftsminister Florian Rentsch (FDP) anlässlich der bevorstehenden Umsetzung der Förderrichtlinien zum Regionalfondsgesetz. Von Michael Eschenauer
Die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung“ treten am 1. Januar in Kraft. „Damit hat die Landesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Anwohner des Flughafens zu Beginn des neuen Jahres Zuschüsse etwa für Schallschutzfenster oder Klimaanlagen beantragen können“, erklärte Rentsch.
Ende Februar 2012 hatte die Landesregierung mit Akteuren der Luftverkehrswirtschaft die Einrichtung eines Regionalfonds beschlossen, um die Maßnahmen des passiven Schallschutzes zu verbessern. Für diesen Regionalfonds stellt das Land Hessen 100 Millionen und Fraport 15 Millionen Euro zur Verfügung. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet für Eigentümer zinsgünstigte Darlehen in Höhe von 150 Millionen Euro.
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Grundlage des Erlasses der Förderrichtlinien ist der Vorschlag des Forum Flughafen und Region (FFR). „Wir haben dessen Empfehlung 1:1 umgesetzt. Dabei ist das Verfahren zur Verteilung der Zuschüsse so unbürokratisch wie möglich gestaltet“, machte Rentsch deutlich. So müssten die Bürger, anders als bei den bundesgesetzlichen Ansprüchen, nicht in Vorleistung treten, sondern erhielten zeitnah Geld für die Schallschutzmaßnahmen.
Kernpunkt der Richtlinie
Ein Kernpunkt der Richtlinien ist das vorzeitige Erfüllen der bundesgesetzlichen Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz, die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm eigentlich erst im Jahr 2016 greifen. Abweichend vom Bundesgesetz erfüllt Fraport diese Ansprüche bereits ab Januar. Zum anderen werden mit den Fondsmitteln Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen gewährt. Auf drei Wegen gibt es Geld:
- Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.350 Euro und Darlehen in Höhe von bis zu 8.500 Euro fließen an Eigentümer von selbstgenutztem und zur Vermietung bestimmten Wohnraum für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und zur Verbesserung des Raumklimas. Außerdem können zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 36.000 Euro für Nebenkosten aus dem Verkauf und dem gleichzeitigen Neuerwerb einer Immobilie beantragt werden.
- Zuschüsse gibt es für Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Tagschutzzone 1 für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und der Verbesserung des Raumklimas. Förderfähig sind in Neu-Isenburg die Städtische Kita in der Kurt-Schumacher-Straße mit 466.000 Euro, die Kita „Kaleidoskop“ im der Zeppelinstraße mit 401.000 Euro, die „Toddlers Plus English Daycare“ in der Alicestraße mit 209.000 Euro und die Krabbelstube des Mutter-Kind-Cafés in der Gartenstraße mit 56.000 Euro.
- Zuschüsse an Gemeinden zur Kommunalentwicklung. Sie sollen insbesondere für eine Verbesserung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden. Aus diesem Topf gehen 2.541 Millionen Euro nach Neu-Isenburg und 8.909 Millionen Euro nach Offenbach.
Das Fördergebiet für Eigentümer umfasst etwa 17.000 Haushalte. Anträge können beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden.