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Neu-Isenburg und Offenbach profitieren

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Wiesbaden - „Ein weiterer Schritt hin zu einem besseren Schutz vor Fluglärm ist getan“, sagte Wirtschaftsminister Florian Rentsch (FDP) anlässlich der bevorstehenden Umsetzung der Förderrichtlinien zum Regionalfondsgesetz. Von Michael Eschenauer

Die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung“ treten am 1. Januar in Kraft. „Damit hat die Landesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Anwohner des Flughafens zu Beginn des neuen Jahres Zuschüsse etwa für Schallschutzfenster oder Klimaanlagen beantragen können“, erklärte Rentsch.

Ende Februar 2012 hatte die Landesregierung mit Akteuren der Luftverkehrswirtschaft die Einrichtung eines Regionalfonds beschlossen, um die Maßnahmen des passiven Schallschutzes zu verbessern. Für diesen Regionalfonds stellt das Land Hessen 100 Millionen und Fraport 15 Millionen Euro zur Verfügung. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet für Eigentümer zinsgünstigte Darlehen in Höhe von 150 Millionen Euro.

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Grundlage des Erlasses der Förderrichtlinien ist der Vorschlag des Forum Flughafen und Region (FFR). „Wir haben dessen Empfehlung 1:1 umgesetzt. Dabei ist das Verfahren zur Verteilung der Zuschüsse so unbürokratisch wie möglich gestaltet“, machte Rentsch deutlich. So müssten die Bürger, anders als bei den bundesgesetzlichen Ansprüchen, nicht in Vorleistung treten, sondern erhielten zeitnah Geld für die Schallschutzmaßnahmen.

Kernpunkt der Richtlinie

Ein Kernpunkt der Richtlinien ist das vorzeitige Erfüllen der bundesgesetzlichen Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz, die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm eigentlich erst im Jahr 2016 greifen. Abweichend vom Bundesgesetz erfüllt Fraport diese Ansprüche bereits ab Januar. Zum anderen werden mit den Fondsmitteln Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen gewährt. Auf drei Wegen gibt es Geld:

Das Fördergebiet für Eigentümer umfasst etwa 17.000 Haushalte. Anträge können beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden.

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