Lärm muss begrenzt werden
Heusenstamm - Einhellig – bei einer Enthaltung – haben sie ihn abgelehnt, den Lärmaktionsplan, den das Regierungspräsidium Darmstadt Anfang September vorgelegt hat. Im Heusenstammer Stadtparlament war der Fluglärm am Mittwochabend einmal mehr Thema der Debatte. Von Claudia Bechthold
Am Ende standen, angelehnt an das Positionspapier der Stadt Neu-Isenburg, eigene Forderungen der Schlossstädter.
Keine konkreten Maßnahmen zur Minderung des Fluglärms beinhalte der Aktionsplan, bemängelte Bürgermeister Peter Jakoby. Vielmehr gelte es, ein umfassendes Lärmschutzkonzept umzusetzen. Dieses müsse die Forderung der betroffenen Kommunen enthalten, eine Lärmobergrenze festzulegen, die jedes Jahr um einen festgelegten Wert zu reduzieren sei. „Man muss Druck ausüben und so die Industrie zwingen, leisere Flugzeuge zu bauen“, sagte Jakoby.
Verschwenkter Anflug wird mittlerweile auch tagsüber genutzt
Besonders kritisiert der Magistrat, dass der Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Maßnahmen enthält, die eine Lärmverteilung zu Lasten der Stadt Heusenstamm zur Folge hätten. So soll das Abflugverfahren „07 Lang“ beziehungsweise „07 Ultralang“ eingeführt werden, durch das bei Ostwetterlage mehr Flugzeuge über dem Stadtgebiet starten würden. Die zur Begründung angeführte Entlastung des Stadtgebietes Offenbach werde damit auch nicht erreicht, da es ja in den nächsten Jahren zu mehr Flugverkehr kommen werde, für den Raum geschaffen werden müsse.
Ebenso wehrt sich Heusenstamm, wie auch Neu-Isenburg und weitere Städte im Kreis Offenbach, gegen den verschwenkten Anflug (Segmented Approach). Bei diesem Verfahren lenken die Piloten ihre Maschinen zunächst nicht auf kerzengerade zur Landebahn führenden Leitstrahl, sondern lassen sich über das satellitengesteuerte GPS in Richtung Flughafen navigieren. Erst in Höhe etwa Heusenstamms oder gar Gravenbruchs biegen sie dann mit den Flugzeugen auf den Leitstrahl ein. Dieses Verfahren war von Behörden bislang nur für verkehrsarme Zeiten, also zum Beispiel nachts, genehmigt worden. Inzwischen aber gilt das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Nachtflugverbot. Der verschwenkte Anflug wird mittlerweile auch tagsüber genutzt.
Lärmobergrenze sollte festgelegt werden
Das Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr müsse dauerhaft Bestand haben, forderte der Bürgermeister weiter. Auch sei die Belastung in den Randstunden zu verringern.
Ein weiterer wichtiger Faktor sei schließlich, so Jakoby, eine Lärmobergrenze, die festgelegt werden müsse. Und diese gelte es Jahr für jahr um 0,4 Dezibel zu senken. Dies sei möglich, zeigte sich der Bürgermeister überzeugt, und erinnerte an die Diskussion vor der Einführung der Katalysatoren für Autos. Damals habe vor allem die Industrie geklagt. Heute spreche niemand mehr darüber, und der Autoindustrie gehe es dadurch nicht schlechter.
Für die Grünen forderte Bernd Fischer vor allem die Einführung von zwei dauerhaften Lärmmessstationen im Norden Heusenstamms und in Rembrücken. Willi Seidewitz kritisierte für die Freien Wähler unter anderem, dass versucht werde, die vom Fluglärm betroffenen Gemeinden gegeneinander auszuspielen. Dies gelte es zu verhindern.