Frustrierendes Kehr-Monopoly

Langen ‐ Schon lange wehren sich Hausbesitzer und Mieter gegen das Kehrmonopol der Schornsteinfeger. Die weltweit einmalige Verordnung blieb über Jahrzehnte unangetastet, erst Ende 2008 wurde sie auf Druck der EU gelockert. Von Holger Borchard
In der Praxis freilich habe sich am „Herrschaftsanspruch des Bezirksschornsteinfegers mit Rückendeckung der Behörden“ rein gar nix geändert, klagen Bürger wie Renate Wagner-Fischer – und lassen es drauf ankommen. Als Mitglied der „Interessengemeinschaft für ein zeitgemäßes Schornsteinfegerwesen“ (IGZS) hat die Langenerin Strafanzeige gegen Bezirksschornsteinfegermeister Wilfried Gericke gestellt und liegt mit der zuständigen Kreisbehörde im Clinch. Vorläufiger Höhepunkt des seit Monaten schwelenden Streits: eine „Feuerstättenschau“ in eisiger Atmosphäre.
So eine „Vollversammlung“ ist im Heizungskeller des Mehrfamilienhauses am Oberen Steinberg garantiert noch nicht über die Bühne gegangen: Neun Personen drängen sich in dem engen Raum um Bezirksschornsteinfegermeister Wilfried Gericke und dessen Assistenten und verfolgen jeden Handgriff des Duos an den Kesseln. Neben Eigentümerin Renate Wagner-Fischer und drei IGZS-Mitstreitern – einer dokumentiert alles per Videokamera – nehmen Ruth Hering und Jürgen Pilz vom Fachdienst Umwelt/Bereich Schornsteinfegerwesen des Kreises an der vom Kreis angeordneten Feuerstättenschau teil. Ferner erleben ein Hausbewohner, eine Rundfunkreporterin und der Lokalredakteur die alles andere als reibungsfreie 35-minütige „Feuerstättenshow“ mit, der zwischenzeitlich mangels Leiter (die Schornsteinfeger haben keine dabei) ein unrühmlicher Abbruch droht. Es wäre nicht der erste gewesen, doch dazu später mehr.
Der Disput schaukelte sich hoch
„Was machen Sie gerade?“, will die Radiofrau ganz unbefangen von Wilfried Gericke wissen und hält ihm ein Mikrofon hin. „Meine Aufgabe“, raunzt dieser zurück. Ende der Durchsage. Alles weitere steht dem Meister ohnehin zornesrot ins Gesicht geschrieben. „Bitte verstehen Sie, dass wir uns nicht zum laufenden Verfahren äußern werden“, versucht Jürgen Pilz, stimmungsmäßig Dampf aus dem Kessel zu nehmen. Vergeblich: „An den Geräten hat der Schornsteinfeger nix verloren“, moniert IGZS-Vertreter Wolf-Dieter Loos unüberhörbar. „Ich würde deswegen Strafantrag stellen.“
Das hat Renate Wagner-Fischer schon vor einiger Zeit getan. Freilich nicht aus arbeitstechnischem Grund, sondern wegen Beleidigung. Der seit August schwelende Streit entzündete sich an ihrer Forderung nach abgespeckter Dienstleistung des Bezirksschornsteinfegers. „Ich wollte und will nach wie vor nur einen so genannten Feuerstättenbescheid haben, der Voraussetzung ist, um einen anderen Schornsteinfeger mit der Wartung der Kaminanlage zu beauftragen.“ Das sei ihr gutes Recht nach neuem Gesetz. „Dazu bedarf es keines Besuchs, sondern nur der Daten aus dem Kehrbuch, das jeder Schornsteinfeger zu führen hat.“
Gericke kam dem Ansinnen nicht nach und schaltete die Aufsichtsbehörde am Landratsamt wegen Verstoßes gegen das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ein. So schaukelte sich der Disput hoch. Anfang Dezember erhielt Wagner-Fischer die amtliche Aufforderung zur Feuerstättenschau und beugte sich. Gerickes Besuch Ende Januar allerdings endete nach ihren Worten so jäh wie lautstark: „Kurz vor dem Abschluss hat er seine Arbeit eingestellt und unter übelsten Beleidigungen gegen mich und einen von mir als Zeugen hinzu gebetenen IGZS-Vertreter das Haus verlassen.“
Aktueller Fall ist ein Paradebeispiel
Die Eigentümerin konterte mit Hausverbot und Anzeige gegen Gericke und beantragte bei der Behörde eine Anhörung. Diese ging Mitte April im Dietzenbacher Kreishaus über die Bühne – und war laut Wagner-Fischer, die wiederum in IGZS-Begleitung auftrat, nach wenigen Minuten Geschichte. „Gericke bekam einen Wutausbruch und rauschte ab. Die Kreisvertreter ließen das geschehen. Sie unternahmen nichts, was man als Bürger von einer angeblich neutralen Behörde erwartet, zumal wenn die andere Seite einen derartigen Auftritt hinlegt.“
Anfang Mai flatterte der Langenerin dann die Kreis-Verfügung zur Durchführung der Feuerstättenschau nebst Gebührenbescheid ins Haus. Nun, da diese Kuh unter minimalem Höflichkeitsaufwand vom Eis ist, wartet Wagner-Fischer auf die nächsten Züge von Behörde und Schornsteinfeger. „Ich bin gespannt, wie’s weiter geht. Gegen den Gebührenbescheid des Kreises habe ich Widerruf eingelegt, denn er beruht auf dem Vorwurf, dass ich die Feuerstättenschau verweigert hätte. Und von Herrn Gericke erwarte ich nichts, außer dem Feuerstättenbescheid.“
Wilfried Gericke wiederum verzichtet momentan auf jegliche Darstellung der Dinge aus seiner Sicht. „Ich will und darf aktuell dazu nichts sagen – ich werde mich zu gegebener Zeit äußern.“
Für die IGZS-Vertreter Wolf-Dieter Loos und Gerald Schleidt ist der aktuelle Fall ein Paradebeispiel für das, was in den 37 Kehrbezirken in Stadt und Kreis Offenbach beziehungsweise bundesweit Methode hat. „Unser Ziel ist, dass das im Dritten Reich geschaffene Monopol ersatzlos gestrichen, der Schornsteinfeger zum freien Gewerbetreibenden und der technisch längst obsolete Überprüfungs-Zwang gestrichen wird“, fasst Schleidt zusammen.
„Wir haben ganz Deutschland nach Definitionen für die Feuerstättenschau abgeklappert – es gibt keine“, fügt Loos hinzu. „Der Schornsteinfeger von heute ist das Symbol nutzloser Beschäftigung. Er kehrt saubere Kamine und ,wartet‘ Heizungsanlagen, deren Komplexität und Vielfältigkeit er als Laie gar nicht gewachsen ist und für die Eigentümer üblicherweise Wartungsverträge mit Fachfirmen abschließen. Diese Tätigkeit der Schornsteinfeger wäre auf dem freien Markt unverkäuflich, aber sie haben eine gewaltige Lobby.“